TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern, einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 (1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013) Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung. Begründung: Die Gesellschaft befindet sich in einer wirtschaftlich schwierigen Situation. Der Vorstand hat reagiert und eine völlige Umstrukturierung der Gesellschaft eingeleitet. Erkenntnisse, die gegen eine Entlastung sprechen würden, sind nicht bekannt, daher kann auch trotz der schlechten wirtschaftlichen Entwicklung der letzten Jahre die Entlastung erteilt werden. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Ablehnung. Begründung: Generell scheint der Aufsichtsrat seinen Pflichten nachgekommen zu sein, was die Überwachung des Vorstandes betrifft. Eine Entlastung scheitert aber an einem unrühmlichen Vorgang, der die Gesellschaft einen hohen sechsstelligen Betrag gekostet haben dürfte. Der Aufsichtsrat hatte am 16.9.2013 mit Frau Bauer einen neuen CFO bestellt. Diese schied aber bereits Ende 2013 wieder aus. Trotz der nur kurzfristigen Tätigkeit für das Unternehmen erhält Frau Bauer weiterhin einen Teil der Bezüge bis zum Ende des ursprünglichen Vertrages gezahlt. Dies ist nicht nachzuvollziehen. Ein jeder normale Arbeitnehmer würde in der regulären Probezeit ohne jegliche Ansprüche ausscheiden. Diese verfehlte Personalpolitik hat zu einem direkten Schaden geführt, den aus Sicht der SdK der Aufsichtsrat mitzuverantworten hat. TOP 4 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Ablehnung. Begründung: Ernst & Young zählt zu den renommiertesten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften weltweit, und wäre generell als Abschussprüfer der Gesellschaft geeignet. Da diese jedoch im Vorjahr auch außerhalb der Abschlussprüfung für die Gesellschaft tätig war und dabei ein Honorar erhalten hat, welches fast doppelt so hoch war wie das Honorar, welches für die Abschlussprüfung an Ernst & Young gezahlt worden ist, kann einer Wahl aus Sicht der SdK nicht zugestimmt werden, da die Unabhängigkeit von Ernst & Young gefährdet sein könnte. TOP 5 Beschlussfassung über die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft sowie eine entsprechende Änderung von § 1 Absatz (2) der Satzung Zustimmung. Begründung: Aufgrund der Standortverlagerungen erscheint die Verlagerung des Sitzes der Gesellschaft für unabdingbar. TOP 6 Beschlussfassung über eine Änderung von § 2 der Satzung betreffend den Gegenstand des Unternehmens Zustimmung. Begründung: Es gibt keinen Grund, den Gegenstand des Unternehmens nicht an die Realität anzupassen. Dies dürfte eine rein formale Anpassung darstellen. TOP 7 Beschlussfassung über eine Änderung von § 20 der Satzung betreffend die Vergütung des Aufsichtsrats Zustimmung. Begründung: Insgesamt erscheint eine Anhebung angemessen zu sein, da gerade aufgrund der Krise des Unternehmens viel Arbeit auf die Aufsichtsräte wartet. Auch die angestrebte Höhe der Vergütung erscheint marktkonform. Der Zeitpunkt erscheint natürlich aufgrund der negativen Entwicklung der Vergangenheit eher unangebracht. TOP 8 Beschlussfassung über sonstige Änderungen der Satzung Zustimmung. Begründung: Die insgesamt acht Änderungen erscheinen nachvollziehbar, daher kann den einzelnen Punkten jeweils zugestimmt werden. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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