Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 14.05.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und der Lageberichte für die alstria office REIT-AG und den Konzern zum 31. Dezember 2013 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 Keine Abstimmung erforderlich.

  

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013
 

Zustimmung
Begründung: Die im Vorjahr um 6 Cts. auf 0,50 € angehobene Dividendenzahlung soll beibehalten werden. Diese Ausschüttung ist angemessen und wurde auch verdient. Sie entspricht den gegenüber dem Vorjahr nochmals leicht gesteigerten Ergebnissen. Die Ausschüttung folgt den REIT-Vorgaben und übertrifft damit auch die Anforderungen der SdK.

  

TOP 3
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

Zustimmung
Begründung: Ein erneut erfolgreiches Jahr. Das operative Geschäft verläuft weiter plangemäß. Alle wesentlichen Kennziffern konnten erneut leicht gesteigert werden (Umsatz: + 2,8 %; FFO - Fund from Operations - + 3,9 %). Die in den letzten Jahren stetig gestiegene Leerstandsquote wurde deutlich reduziert. Vor allem konnte der Konsortialkredit mit einem positiven Effekt auf die Zinsbelastung erfolgreich prolongiert werden.


TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand in vier ordentlichen und einer a.o. Sitzung ausgiebig beraten und kritisch hinterfragt. Ein sehr ausführlicher Bericht unterstreicht, dass der AR alle wesentlichen Aufgaben des Vorstandes kontrolliert hat. Der ebenfalls ausführliche Corporate Governance Bericht rundet das positive Gesamtbild ab.
 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 und für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2014

Zustimmung
Begründung: Es sind keine Anhaltspunkte gegen die Wiederbestellung der vor 3 Jahren erstmals bestellten Deloitte & Touche WP-Gesellschaft ersichtlich. Neben dem Prüfungshonorar sind nur \\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\"sonstige\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\" Honorare für die Quartalsabschlüsse angefallen. Diese sind unbedenklich.

 

TOP 6.1.
Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2014 mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss für Spitzenbeträge, Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2013 und entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Durch die Ermächtigung könnten Aktien im Umfang von bis zu 50 % des Grundkapitals begeben werden. Zwar muss man der Gesellschaft zugestehen, dass sie durch den REIT-Status fast den ganzen Gewinn ausschütten muss und daher auf externes Kapital angewiesen ist. Auch ist die geplante Laufzeit mit nur noch 2 Jahren maßvoll. Dennoch übersteigt die Kapitalmaßnahme die von der SdK als sachdienlich angesehene Größenordnung weit. Sie ist daher - auch angesichts der liquiden Mittel i.H.v. 93 Mio. € - nicht akzeptabel.
 

TOP 6.2.
Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss für das Genehmigte Kapital 2014 gegen Bar- oder Sacheinlagen in Höhe von bis zu 5 % des Grundkapitals und entsprechende Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Sollte es zu einem (nicht erwünschten) positivem Ergebnis zu TOP 6.1. kommen, wäre der dann geplante Ausschluss des Bezugsrechts von lediglich 5 % innerhalb der von der SdK akzeptierten Größenordnung und daher zustimmungsfähig.
  

TOP 6.3.
Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss für das Genehmigte Kapital 2014 gegen Bar- oder Sacheinlagen in Höhe von weiteren bis zu 5 % des Grundkapitals und entsprechende Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Dieser TOP entspricht inhaltlich dem vorgenannten TOP 6.1. und soll den Bezugsrechtsausschluss für weitere 5 % des Grundkapitals ermöglichen. Insgesamt wäre durch beide TOP\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\'s zusammen ein Bezugsrechtsausschluss von max. 10 % des Grundkapitals möglich. Auch dieser läge gerade noch innerhalb der von der SdK akzeptierten Größe. Die Gründe für die Aufspaltung in 2 TOP\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\'s werden auf der HV hinterfragt. Sie liegen vermutlich in den sehr knappen Abstimmungsergebnissen der vergangenen Jahre.
 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 

 



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