Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 28.08.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte der GESCO AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2013/2014 (01.04.2013 bis 31.03.2014) inklusive des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013/2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Gewinn wurde operativ verdient. Zwar könnte eine wesentlich höhere Dividende aus dem sehr hohen Cashbestand von fast 40 Mio. € zum Bilanzstichtag finanziert werden. Dieses Geld soll jedoch dem Vernehmen nach für weitere Investitionen eingesetzt werden.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013/2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Umsatz wurde in einem für den deutschen Maschinen- und Werkzeugbau schwierigen Umfeld (China-Nachfrage zog wider Erwaten in 2013 nicht wie erhofft an) gesteigert. Das Ergebnis konnte nicht gehalten werden, da die Stammbelegschaft für die in 2014 vorgesehene Nachfragesteigerung vorgehalten wurde.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014

 

 

Zustimmung

 

Begründung: Der AR hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr intensiv mit der Risikosituation der Gesco beschäftigt und war in die großen Investitionsvorhaben der Gesellschaft eingebunden. Die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat gingen parallel mit dem operativen Ergebnis zurück, das Vergütungssystem atmet.

 

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014/2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Zwar ist die aktuelle Abschlussprüfergesellschaft Breitenbach schon seit 17 Jahren im Untenehmen tätig. Die Sonstigen Leistungen liegen unterhalb der kritischen Grenze von 25%, bei der die SdK die Unabhängigkeit aus formalen Gründen ablehnt. Die Due Diligence Prüfung in den USA für die Eitel-Übernahme (160 T€)  wurde zwar vom Mittelstandnetzwerk der Breitenbach-Gesellschaft vorgenommen. Die dort tätig gewordene amerikanische Gesellschaft ist auskunftsgemäß jedoch nicht auf dem deutschen Markt tätig

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Anpassung des bestehenden Gewinnabführungsvertrags mit der MAE Maschinen- und Apparatebau Götzen GmbH

 

Zustimmung

 

Begründung: Anpassung an neue Gesetzeslage für EAV und Beherrschungsverträge.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsvorschlägen abgewichen werden.



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