Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 04.03.2014



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TOP 1 
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2013 sowie der Lageberichte für die Carl Zeiss Meditec AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 1. Oktober 2012 bis 30. September 2013, jeweils mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats.

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012/2013

 

Ablehnung 

 

Begründung: Der Beschlussvorschlag läuft auf eine Ausschüttung von nur 39% des Konzernbilanzgewinns hinaus. Die Gesellschaft verfügt nach wie vor über immense Cashbestände von über 300 Mio. € (über 30% der Bilanzsumme), die zu mickrigen Zinsen von weniger als 1% p.a. im Konzern Treasury des Hauptaktionärs liegen. Die Nutzung dieser Bestände kommt allein dem Hauptaktionär zugute, während den freien Aktionären die Möglichkeit vorenthalten wird, das Geld nach Ausschüttung besser anzulegen. 

 

Akquisitionen, die in derartigem Ausmaß flüssige Mittel erforderten, hat es nicht gegeben und sind auch nicht in Sicht. Für die letzten Akquisen reichte deutlich weniger Geld. Hinzu kommt die für die Aktionäre nachteilige Doppelbesteuerung der Zinserträge auf der Ebene der Gesellschaft und der (verbleibenden) Ausschüttungen beim Anteilseigner. 



Deshalb Ablehnung des Vorschlags der Verwaltung und Zustimmung zum Gegenantrag des Aktionärs Franke, der eine Dividende von 0,60 € je Stückaktie vorschlägt.

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012/2013

 

Ablehnung

 

Begründung: Zwar hat das Unternehmen wieder ein sehr erfolgreiches Geschäftsjahr hinter sich. Der Vorstand hat hier hervorragende Arbeit geleistet. Umsatz und Ertrag wurden gesteigert. An der Unternehmensführung ist überhaupt nichts auszusetzen. 
Aber schon auf der letzten Hauptversammlung wurde von der SdK die Benachteiligung der außenstehenden Aktionäre durch unzureichende Ausschüttungen und Bevorzugung des Hauptaktionärs, der mit den Geldbeständen des Unternehmens zu Niedrigzinsen arbeiten darf, kritisiert, vgl. auch AnlegerPlus 3/2013 S. 49. Dies wird mit dem nunmehrigen Gewinnverwendungsvorschlag fortgeführt. Der Vorstand ist insoweit nicht im Interesse aller Aktionäre tätig, sondern begünstigt den Hauptaktionär zu Lasten der übrigen Aktionäre. Allein die Gemeinnützigkeit des mittelbaren Hauptaktionärs kann das nicht rechtfertigen.

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/2013

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist seiner Kontrollfunktion nachgekommen und hat darüber ausreichend berichtet. Für ihn gilt dasselbe wie für den Vorstand. Der Aufsichtsrat hat die Interessen aller Aktionäre wahrzunehmen, nicht nur des Hauptaktionärs. Der vom Aufsichtsrat unterstützte Gewinnverwendungsvorschlag läuft dem erneut zuwider.

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013/2014

 

Zustimmung 

 

Begründung: Ernst & Young wird erst zum zweiten Mal bestellt, nachdem ein Wechsel auch von der SdK gefordert worden war und die Gesellschaft dem nachgekommen ist. Die Unabhängigkeit scheint gewährleistet. Außer der Abschlussprüfung hat Ernst & Young keine weiteren Leistungen für die Gesellschaft erbracht.

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung und entsprechende Satzungsänderung

 

Zustimmung 

 

Begründung: Die Änderung entspricht der SdK-Forderung nach einer erfolgsunabhängigen Vergütung des Aufsichtsrats. Die neuen Beträge sind angemessen, zumal sie beim bisherigen und zu erwartenden Geschäftsverlauf eher zu einer Kürzung als Erhöhung der AR-Bezüge führen.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.