Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 18.06.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Turbon AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013 sowie des zusammengefassten Lage-berichts für die Turbon AG und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB und nach § 289 Abs. 5, § 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Vom Bilanzgewinn der Turbon AG in Höhe von 6.035.760,92 Euro sollen für Aktionäre 5.271.844,80 Euro zur Ausschüttung kommen. Die Ausschüttungssumme setzt sich zum einen aus einer zu zahlenden Dividende von 0,60 Euro je Aktie (Vorjahr ebenfalls 0,60 Euro), = 1.976.941,80 Euro und zum anderen aus einer Sonderdividende von 1.00 Euro je Aktie = 3.294.903,00 Euro zusammen. Die Sonderdividende wird mit einer guten Umsatz- und Ergebniserwartung für 2014 begründet, wobei die zwei Akquisitionen in den USA einen wesentlichen Anteil daran haben werden.  Vor diesem Hintergrund und der soliden Finanzlage der Gesellschaft (Eigenkapitalquote 38%) wird der vorgesehenen Dividendenausschüttung von 1,60 Euro/Aktie zugestimmt.

 

 

TOP 3
Entlastung des Vorstandes

 

Zustimmung

 

Begründung: Dem Vorstand kann nach Einsicht der zur Verfügung stehenden Unterlagen eine professionelle und verantwortungsvolle Arbeit bescheinigt werden. Die Zahlen des 1. Quartals 2014 zeigen einen deutlichen Aufwärtstrend, der durch eine erneute wesentliche Verbesserung des US-Geschäftes begründet ist.

 

 

TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrates

 

Zustimmung

 

Begründung: Der AR ist seiner Kontroll- und Beratungspflicht in voller Souveränität nachgekommen. Der Bericht geht ausführlich auf die verschiedenen Tätigkeiten im Berichtszeitraum ein. Der Aktionär erhält einen differenzierten Einblick in das Geschehen des Unternehmens und kann Diskussionen und Entscheidungen des AR gut nachvollziehen. Daraus ergibt sich die geplante Zustimmung zur beantragten Entlastung mit Ausnahme von Herrn Paul-Michael Günther für seine Amtszeit vom 01.01.2013 bis 07.05.2013. Herrn Günther wurde bereits auf der HV 2013 für das Geschäftsjahr 2012 keine Entlastung erteilt und hat bereits den AR verlassen.

 

TOP 5
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Die unabhängig und gewissenhaft zu erfolgende Prüfung der Abschlüsse werden durch den regelmäßigen, alle drei stattfindenden Wechsel der Wirtschaftsprüfer gewährleistet. Die BDO AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, prüft, eingeschränkt durch die geregelten Unterbrechungen, seit vielen Jahren die Abschlüsse des Unternehmens.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 

 



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