Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 22.05.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Leifheit AG sowie des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, Abs. 5, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches, jeweils für das Geschäftsjahr 2013

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Dividende wurde verdient, die Cashposition würde noch eine höhere Ausschüttungsquote erlauben.

 

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: Zwar zeigt  die   vorzeitige Beendigung des Vertrags des Vorstandsvorsitzenden nach Abbruch der Verkaufsverhandlungen zum 31.5.2013 keinen strategischen Gleichklang zwischen Vorstand und Aufsichtsrat. Der zeitweise Alleinvorstand Herr Dr. Zacharias hat einen guten  Job gemacht und ein positives Ergebnis erzielt, das die Zahlung einer Dividende zuließ.

 

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: 7 Monate ohne VV zeugt nicht von einer vorausschauenden Personalpolitik des Aufsichtsrats. Trotzdem scheint sich Leifheit mit der Ernennung des neuen VV auf dem richtigen Wege zu befinden, so dass durch die siebenmonatige Vakanz kein Schaden an der Gesellschaft entstanden ist.

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

 

Ablehnung

 

Begründung: E&Y machen zusätzlich zur Abschlussprüfung nicht nur Steuerberatung, sondern auch noch die Interne Revision bei Leifheit. Mit einer Unabhängigkeit bei der Abschlussprüfung sind diese beiden Aufgaben aus Sicht der SdK nicht zu vereinbaren. Auch wurde die Obergrenze von max. 25% sonstigen Leistungen mit mehr als 100% weit überschritten, die EU-Norm von 70% wurde verfehlt.

 

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Ablehnung

 

Begründung: Der alte soll der neue Aufsichtsrat werden, so hat offensichtlich der Mehrheitsaktionär entschieden. Eine Chance, eine hochkompetente Frau in das Gremium aufzunehmen, wurde vertan. Auch die Umsetzung der zu diesem Punkt selbst in 2012 erlassenen Strategie wurde ohne große Not unterlassen. Die Empfehlungen des DCGK zu diesem Punkt wurden ebenfalls nicht umgesetzt. Im Konsumgüterbereich/ Einzelhandel  sollte eine derartige Besetzung ohne große Schwierigkeiten möglich sein.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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