Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 27.03.2014



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TOP 1 
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Deutschen Beteiligungs AG zum 31. Oktober 2013, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Oktober 2013 und des zusammengefassten Lageberichts der Deutschen Beteiligungs AG und des Konzerns mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2 
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung. 
Begründung: Der Vorschlag der Verwaltung sieht vor, eine Dividende von 0,40 € sowie eine Sonderdividende von 0,80 € je dividendenberechtigte Aktie auszuschütten. Dies entspricht - gemessen am Konzernergebnis - einer Ausschüttungsquote von 51%, so dass die Aktionäre damit durchaus zufriedenstellend am Unternehmenserfolg beteiligt werden. Auch die Kontinuität der Dividendenzahlung über die letzten Jahre ist lobend zu erwähnen.

 

TOP 3 
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012/2013

 

Zustimmung. 
Begründung: Der Vorstand hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2012/2013 gute Arbeit geleistet und das Portfolio mit jungen aufstrebenden Mittelstandsunternehmen sinnvoll erweitert. Allerdings konnten leider die Ertragskennzahlen des vorherigen Geschäftsjahres nicht wieder erreicht werden, wobei das hohe Niveau des Vorjahres hauptsächlich aufgrund der erfolgreichen Veräußerung von Coperion sowie aufgrund von Sondereinflüssen gespeist war.

 

TOP 4 
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/2013

 

Zustimmung. 
Begründung: Der Aufsichtsrat hat nach Ermessen der SdK seine Überwachungs- und Beratungstätigkeiten gegenüber dem Vorstand im vergangenen Geschäftsjahr 2012/2013 durchaus erfüllt. Lobend kann auch der sehr ausführliche und detaillierte Aufsichtsratsbericht erwähnt werden.

 

TOP 5 
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013/2014

 

Ablehnung.
Begründung: Gegen die KPMG AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, ist generell nichts einzuwenden. Allerdings überstiegen im vergangenen Jahr die Steuerberatungs- und sonstigen Beratungshonorare mit 386T Euro im Vergleich zu den Prüfungskosten 333T Euro deutlich die von der SdK akzeptierte Toleranzgrenze. Somit kann die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers gegenüber der prüfenden Gesellschaft nicht mehr uneingeschränkt bejaht werden. Auch sollte aufgrund der bereits sehr langen Prüftätigkeit einmal über einen Wechsel der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft von der Verwaltung nachgedacht werden.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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