Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 08.05.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der adidas AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, des zusammengefassten Lageberichts für die adidas AG und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung

Begründung: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Dividende im Vergleich zum Vorjahr um 11% von 1,35€ auf 1,50€ je Stückaktie zu erhöhen. Bezogen auf den ausgewiesenen Konzerngewinn von 790 Mio.€ stellt dies eine Ausschüttungsquote von rd.40% dar. Die von der SdK geforderte regelmäßige  Mindestausschüttung von 40% wird damit erfüllt.

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

Begründung: Im Geschäftsjahr 2013 konnten nicht alle der vom Vorstand gesteckten und teilweise ambitionierten Ziele erreicht werden. Insbesondere konnte anstatt eines vorgenommenen Umsatzwachstums im mittleren einstelligen Bereich nur ein währungsbereinigter Umsatzanstieg um 3% erzielt werden (In Euro ging der Umsatz sogar um 3% zurück). Für die Umsatzentwicklung sind auch negative Währungseffekte verantwortlich, für die der Vorstand nicht verantwortlich gemacht werden kann. Andererseits ist sehr erfreulich, dass die erreichte Bruttomarge von 49,3% sogar noch über der anvisierten Marge von 48-48,5% liegt. Sehr positiv ist ferner, dass dank den vom Vorstand eingeleiteten Maßnahmen die Sanierung der Marke Reebok große Fortschritte gemacht hat. Insgesamt gesehen kann die Arbeit des Vorstandes als erfolgreich bezeichnet werden.

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats lässt darauf schließen, dass der Aufsichtsrat seine Aufgaben und seine Kontrollfunktion gewissenhaft und umfassend erfüllt hat.

 

TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung

Begründung: Es sind keine Gründe bekannt, die gegen eine Wiederwahl der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder Dr.Stefan Jentzsch, Herbert Kauffmann, Igor Landau und Willi Schwerdtle sprechen könnten.

Auch die neuen Kandidatinnen Katja Kraus und Kathrin Menges scheinen die drei wesentlichen Kriterien „Unabhängigkeit“, „Fachliche Eignung“ und  „ Vertretung der Interessen aller Anteilseigner“ zu erfüllen.

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Änderung von § 18 der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrats)

 

Zustimmung

Begründung: Insbesondere im Vergleich mit den anderen Dax-Unternehmen war die Vergütung des Aufsichtsrats niedrig. Der vorgeschlagenen Anhebung kann daher zugestimmt werden.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung der Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelanleihen vom 6. Mai 2010 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelanleihen und zum Ausschluss des Bezugsrechts nebst gleichzeitiger Schaffung eines bedingten Kapitals und Satzungsänderung

 

Zustimmung

Begründung: Der Aufnahme von Fremdmitteln durch die Ausgabe von Options- und/oder Wandelanleihen kann grundsätzlich zugestimmt werden, da sie geeignet ist, das Wachstum von Adidas zu fördern und die langfristigen Erfolgsaussichten des Unternehmens zu verbessern. Allerdings ist der vorgesehene Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre kritisch zu sehen, auch wenn die vom Gesetzgeber vorgegebenen Grenzen eingehalten werden. Da jedoch das neue Kapital voraussichtlich mit einer hohen Rendite eingesetzt wird und die Emission voraussichtlich bei einem relativ hohen Börsenkurs stattfinden wird, kann der Ausschluss der Bezugsrechte der Aktionäre hingenommen werden, weil dem Nutzenverlust der Aktionäre ein gleicher Nutzengewinn bei der Gesellschaft gegenübersteht.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG einschließlich der Ermächtigung zum Ausschluss von Andienungs- und Bezugsrechten sowie zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung; Aufhebung der bestehenden Ermächtigung

 

Ablehnung

Begründung: Unter TOP 7 soll die Ermächtigung zur Ausgabe von Options-und/oder Wandelanleihen erfolgen, um der Gesellschaft die entsprechende Möglichkeit zur Kapitalzuführung für das weitere Unternehmenswachstum zu geben.  Die SdK sieht deshalb derzeit keinen Sinn, der Gesellschaft Kapital zu entziehen, um eigene Aktien zu erwerben. Sollten sich die Voraussetzungen ändern, so kann bei einem konkreten Anlass in einer künftigen Hauptversammlung immer noch eine entsprechende Ermächtigung erteilt werden.

 

TOP 9
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts; Aufhebung der bestehenden Ermächtigung

 

Ablehnung

Begründung: Die SdK lehnt den Einsatz derivativer Instrumente zum Rückkauf eigener Aktien generell ab.

 

 

TOP 10
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts

 

Zustimmung

Begründung: Es sind keine Gründe bekannt, die gegen eine Wiederwahl der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sprechen.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.