Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 30.05.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts sowie Konzernlageberichts einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Absatz 4, § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuches jeweils zum 31. Dezember 2013 der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT – Aktiengesellschaft von 1877 – sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Ergebnis je Aktie der in Anbetracht der gesellschaftsrechtlichen Konstruktion relevanten AG betrug im Berichtsjahr 0,59 € je Aktie (Vorjahr 0,69 €), wovon ein im Langfristvergleich ebenfalls hoher Betrag von 0,40 € pro Anteilsschein ausgeschüttet wird. Dieses erfüllt die Forderungen der SdK nach einer in etwa hälftigen Teilung zwischen Gesellschaft und Aktionär.

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat auch in teilweise neuer Besetzung gut gearbeitet und das Unternehmen trotz Sonderbelastungen (Ukraine, JadeWeserPort) profitabel geführt. Wenngleich die Umsatzprognose in etwa eingehalten wurde, war es aufgrund der Sonderbelastungen nicht möglich, die Ergebnisprognose einzuhalten. Die für den Streubesitz wichtige Dividendenkontinuität wird mit o. g. Beschlussvorschlag gewahrt und auch der TSR insgesamt hat sich für die Aktionäre erfreulich entwickelt.

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: Soweit auf Basis des Aufsichtsratsberichts erkennbar, hat der Aufsichtsrat seine Kontrollfunktion verantwortlich wahrgenommen.

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Zwischenberichts

 

Ablehnung

 

Begründung: Grundsätzlich ist die Ernst & Young GmbH sicherlich geeignet AG und Konzern zu prüfen. Nichtsdestotrotz lehnt die SdK den Beschlussvorschlag aufgrund zu hoher Beratungshonorare, insbesondere für die wenig geliebte Steuerberatung, außerhalb der reinen Abschlussprüfung ab. Die SdK fordert hier zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung eine strikte Trennung von Prüfung und Beratung.

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Nachwahl zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Wahl des vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten bestehen seitens der SdK keine Einwände. Die SdK geht dabei von einer persönlichen Vorstellung auf der Hauptversammlung aus.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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