Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 22.05.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Lechwerke AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Lechwerke AG und den Konzern, einschließlich der erläuternden Berichte des Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben (§§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs) und den wesentlichen Merkmalen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems (§§ 289 Absatz 5, 315 Absatz 2 Nummer 5 des Handelsgesetzbuchs) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Ausschüttung von 2,00 EUR bei einem Konzernergebnis von 3,06 EUR je Aktie bewegt sich mit 65% knapp oberhalb des von der SdK geforderten Ausschüttungskorridors von 40 bis 60 Prozent des Jahresüberschusses - angesichts der soliden Finanzlage und der positiven Ertragsperspektiven der Gesellschaft erscheint diese Dividendenpolitik aus Sicht der SdK gerechtfertigt.     

 

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: Umsatz und operatives Ergebnis weisen Steigerungsraten von 0,8 bzw. 6,2 Prozent auf. Für das laufende Jahr besteht ein positiver Ausblick, der ein weiterhin verbessertes operatives Ergebnis bei konstantem Umsatz vorsieht. Die Geschäftsentwicklung lässt auf eine solide und verantwortungsvolle Arbeit der Unternehmensführung schließen.        

 

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

 

Zustimmung

 

Begründung: Die vorliegenden Unterlagen lassen den Schluss zu, dass der Aufsichtsrat seinen Pflichten nachgekommen ist. Die strategische Ausrichtung des Unternehmens (Investition in innovative Energieprojekte, Ausbau der Netz-Infrastruktur) erscheint zweckgerecht.

  

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

 

Ablehnung

 

Begründung: Die PricewaterhouseCoopers AG WPG prüft bereits seit dem Jahr 2002 die Abschlüsse der LEW AG. Die SdK fordert grundsätzlich, zumindest nach 10 Jahren einen Wechsel der Prüfgesellschaft vorzunehmen, um die Besorgnis einer zu großen Vertrautheit zwischen Prüfer, Prüfungsgesellschaft und Unternehmen zu vermeiden.   

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung bestehender Unternehmensverträge

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Änderungen tragen den neuen gesetzlichen Anforderungen an die Anerkennung einer steuerlichen Organschaft Rechnung und sind im Wesentlichen redaktioneller Natur. 

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

  



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