Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 18.07.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2013, des Lageberichts über das Geschäftsjahr 2013 für die C. Bechstein Pianofortefabrik AG, des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2013, des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2013 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK wird auch in diesem Jahr wieder gegen die Gewinnverwendung stimmen, da die Gesellschaft trotz schwieriger Marktlage erfolgreich gearbeitet hat und die Aktionäre damit einen Anspruch auf eine Dividende haben.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft hat zufriedenstellende Ergebnisse erwirtschaftet.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Soweit erkennbar hat der AR seine Aufgaben erfüllt.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Es spricht nichts gegen den Abschlussprüfer, da keine Steuerberatungsleistungen aufgeführt sind.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Rückkauf eigener Aktien und der mögliche Einzug wären zum Nachteil der außenstehenden Aktionäre. Auf diese Art könnte der Großaktionär seinen Anteil erhöhen, um die 95 % Grenze zur Enteignung der restlichen Kleinaktionäre zu überschreiten.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien und entsprechende Änderungen der Satzung sowie Anpassung von Hauptversammlungsbeschlüssen

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Umstellung auf Namensaktien ist mit völlig unnötigen Kosten verbunden, auch entstehen laufende Kosten. Da die Gesellschaft sonst überall sparen will (siehe Geschäftsbericht), ist diese Maßnahme völlig unverständlich.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsvorschlägen abgewichen werden. 



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