Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 12.06.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013 nebst den Lageberichten der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2013 (jeweils einschließlich der jeweiligen Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2013) sowie des Berichtes des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

Keine Abstimmung erforderlich.

  

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

 Zustimmung

 

Begründung: Durch den Verkauf von 40 Kliniken an Fresenius/Helios flossen dem Unternehmen ca. € 3,07 Mrd. zu. Der erzielte Gewinn aus der Transaktion beläuft sich auf ca. € 1,7 Mrd. Nach der Tilgung von Schulden (€ 800 Mio) und einer Reserve von € 200 Mio. für weitere Investitionen sollen bis zu € 1,9 Mrd. an die Aktionäre zurückgegeben werden. Zum einen über eine reguläre Dividende von € 0,25 pro Aktie und zum anderen einem Rückkauf eigener Aktie im Umfang von € 1,7 Mrd. Sollte der freiwillige Rückkauf nicht in vollem Umfang zum Rückkauf der Aktien führen, wird der Rest über eine Sonderdividende ausgeschüttet, so dass die gesamten € 1,7 Mrd. entweder in Form eines Aktienrückkaufs oder einer Dividende ausgeschüttet wird.

Der geplante Rückkauf soll marktschonend über ein spezielles „Tenderverfahren“ mit Andienungsrechten (umgekehrtes Bezugsrecht) durchgeführt werden. Dies ist nach Auffassung der SdK ein sinnvoller Weg, um Preisturbulenzen in der Rückkaufphase möglichst zu vermeiden, aber auch um eine faire Behandlung aller Aktionäre zu gewährleisten.

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von Aktien im vereinfachten Verfahren nach Erwerb durch die Gesellschaft, Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien („Aktienrückkauf 2014“)

 

Zustimmung

 

Begründung: Nach Durchführung des Rückkaufs sollen die Aktien vernichtet und das Grundkapital entsprechend herabgesetzt werden. Die SdK begrüßt die Vernichtung der Aktien. 

 

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 6 AktG zum Zwecke der Einziehung („Aktienrückkauf 2015“)

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorschlag umfasst den Erwerb eigener Aktie von bis zu 10% des Grundkapitals. Falls aus der geplanten Transaktion in 2014 die Liquidität nicht zur Gänze den Aktionären zufloss, stellt der Vorratsbeschluss, neben der erneuten Zahlung einer Sonderdividende, ein sinnvolles Instrument dar.

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: In einem sehr schwierigen Umfeld, geprägt von einer Unmenge rechtlicher Verfahren und Problemen, hat der Vorstand augenscheinlich eine Lösung für den ertragsstarken Verkauf der meisten Kliniken gefunden. Zusätzlich wurde ein überzeugendes Zukunftskonzept für die verbleibende Rhön-Klinikum, mit 5 Schwerpunktzentren, entwickelt. In den gesamten Transaktionen scheinen die Groß- und die  Minderheitsaktionäre gleich behandelt worden zu sein.

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: Insgesamt wurde durch den Verkauf Bewertungsreserven gehoben, die dann jetzt an die Aktionäre ausgeschüttet werden. Der AR scheint seinen Kontroll- und Beratungspflichten mehr als nachgekommen zu sein. 

 

TOP 7
Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Die vorgeschlagenen Kandidaten scheinen fachlich geeignet zu sein und bieten auch eine Kompetenz in unterschiedlichsten Arbeitsgebieten. Den Vorschlag Herrn Professor Braun in den AR zu wählen bietet die Chancen für eine sachorientierte Arbeit in der Zukunft, weg von den Juristischen Auseinandersetzungen im letzten Jahr. Dabei sind sicherlich die Sachkenntnis sowie der Wille zur Kontrolle gegeben.

 

TOP 8
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

 

 Zustimmung

 

Begründung: Vom gesamten Prüf Honorar von € 3,86 Mio entfallen € 1,1 Mio auf Abschlussprüfer, die nicht Konzernabschlussprüfer sind. Dies ist der umfangreichen Prüfung im Rahmen des Verkaufsprozesses geschuldet. Die verbleibenden Honorare von € 2,7 Mio sind außerordentlich hoch und müssen in der Zukunft dem kleineren Geschäft der „neuen“ Rhön angepasst und deutlich gesenkt werden. Die darin enthaltenen Steuerberatungs- und sonstige Leistungen belaufen sich auf 22% und sind für die SdK noch akzeptabel. Ein Wechsel des Prüfers inmitten eines komplizierten Verkaufs- und Bewertungsprozesses erscheint aktuell nicht ratsam.

  

TOP 9
Beschlussfassung über eine Änderung von § 10 der Satzung (Größe und Zusammensetzung des Aufsichtsrats)

 

Zustimmung

 

Begründung: Durch den Verkauf der meisten Kliniken wäre nur noch ein 16- köpfiger AR notwendig. Der geplante Beschluss soll einen ordnungsgemäßen Übergang bis zur turnusmäßigen neuen Wahl in 2015 ermöglichen.

 

 

TOP 10
Beschlussfassung über eine Änderung von § 14 der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrats)

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK begrüßt die Einführung einer seit langem von der SdK geforderten ausschließlich fixen Aufsichtsratsvergütung.

 

 

TOP 11
Beschlussfassung über die Begrenzung der erfolgsabhängigen Vergütung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2014

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Begrenzung der variablen Vergütung nach oben ist eine sinnvolle Maßnahme, da ansonsten der außerordentliche Verkaufserlös zu einer überhöhten AR Vergütung führen würde. Allerdings lehnt die SdK aus grundsätzlichen Überlegungen jede Art der variablen Vergütung ab.

 

TOP 12
Beschlussfassung über die Aufhebung der beschlossenen, aber bisher nicht im Handelsregister eingetragenen Satzungsänderung betreffend § 17 Ziffer 4 erster Unterabsatz der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die auf der letzten HV beschlossene Abschaffung wichtige Beschlüsse nur mit 90% Mehrheit fällen zu können wurde gerichtlich angefochten. Der neue Beschluss soll langwierige und kostspielige Rechtsstreitigkeit vermeiden und ist auch im Interesse der freien Aktionäre.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.