Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 19.02.2014



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TOP 1 
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. September 2013 und des Lageberichts der Bertrandt Aktiengesellschaft sowie des gebilligten Konzern-Abschlusses zum 30. September 2013 und des Konzern-Lageberichts, des in den Lageberichten enthaltenen erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2012/2013

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2 
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Bertrandt Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2012/2013

 

Zustimmung 
Begründung: Die Dividende soll entsprechend dem Gewinnwachstum im Konzern um 10 % von 2,00 € auf 2,20 € angehoben werden. Die Ausschüttungsquote beträgt ca. 39 % und erscheint damit angemessen, aber auf Grund der hohen Eigenkapitalquote in Höhe von. 59 % auch ausbaufähig.

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung
Begründung:Vorstand hat gut gearbeitet. Umsatz und Ergebnis nach Steuern sind über 10 % gestiegen. 
Die Dividende wird ebenfalls um 10 % erhöht. 
Die Mitarbeiterzahl ist um über 800 Mitarbeiter gestiegen.

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung 
Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand gut beraten und überwacht. 
Die Anzahl von 4 Sitzungen im Geschäftsjahr zeigt, dass Vorstand und Aufsichtsrat vertrauensvoll zusammen gearbeitet haben. 
Umsatz und Ergebnis nach Steuern wurden um über 10 % gesteigert.

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Änderungsvertrag zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Bertrandt Ingenieurbüro GmbH mit Sitz in Gaimersheim vom 9. Dezember 2013

 

Zustimmung
Begründung: Aufgrund einer gesetzlichen Änderung und Neufassung des § 17 Körperschaftsteuergesetz wird eine Änderung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages erforderlich. Es ist deshalb notwendig, im Sinne der Gesellschaft Zustimmung zu erteilen.

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Änderungsvertrag zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Bertrandt Ingenieurbüro GmbH mit Sitz in Ginsheim-Gustavsburg vom 9. Dezember 2013

 

Zustimmung
Begründung: Aufgrund einer gesetzlichen Änderung und Neufassung des § 17 Körperschaftsteuergesetz wird eine Änderung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages erforderlich. Es ist deshalb notwendig, im Sinne der Gesellschaft Zustimmung zu erteilen.

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Änderungsvertrag zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der BERTRANDT Ingenieurbüro GmbH mit Sitz in Hamburg vom 9. Dezember 2013

 

Zustimmung
Begründung: Aufgrund einer gesetzlichen Änderung und Neufassung des § 17 Körperschaftsteuergesetz wird eine Änderung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages erforderlich. Es ist deshalb notwendig, im Sinne der Gesellschaft Zustimmung zu erteilen.

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Änderungsvertrag zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Bertrandt Ingenieurbüro GmbH mit Sitz in Köln vom 9. Dezember 2013

 

Zustimmung
Begründung: Aufgrund einer gesetzlichen Änderung und Neufassung des § 17 Körperschaftsteuergesetz wird eine Änderung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages erforderlich. Es ist deshalb notwendig, im Sinne der Gesellschaft Zustimmung zu erteilen.

 

TOP 9
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Änderungsvertrag zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Bertrandt Ingenieurbüro GmbH mit Sitz in München vom 9. Dezember 2013

 

Zustimmung
Begründung: Aufgrund einer gesetzlichen Änderung und Neufassung des § 17 Körperschaftsteuergesetz wird eine Änderung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages erforderlich. Es ist deshalb notwendig, im Sinne der Gesellschaft Zustimmung zu erteilen.

 

TOP 10
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Änderungsvertrag zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Bertrandt Ingenieurbüro GmbH mit Sitz in Neckarsulm vom 9. Dezember 2013

 

Zustimmung
Begründung: Aufgrund einer gesetzlichen Änderung und Neufassung des § 17 Körperschaftsteuergesetz wird eine Änderung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages erforderlich. Es ist deshalb notwendig, im Sinne der Gesellschaft Zustimmung zu erteilen.

 

TOP 11
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Änderungsvertrag zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Bertrandt Ingenieurbüro GmbH mit Sitz in Tappenbeck vom 9. Dezember 2013

 

Zustimmung
Begründung: Aufgrund einer gesetzlichen Änderung und Neufassung des § 17 Körperschaftsteuergesetz wird eine Änderung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages erforderlich. Es ist deshalb notwendig, im Sinne der Gesellschaft Zustimmung zu erteilen.

 

TOP 12
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Änderungsvertrag zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Bertrandt Projektgesellschaft mbH mit Sitz in Ehningen vom 9. Dezember 2013

 

Zustimmung 
Begründung: Aufgrund einer gesetzlichen Änderung und Neufassung des § 17 Körperschaftsteuergesetz wird eine Änderung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages erforderlich. Es ist deshalb notwendig, im Sinne der Gesellschaft Zustimmung zu erteilen.

 

TOP 13
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Änderungsvertrag zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Bertrandt Technikum GmbH mit Sitz in Ehningen vom 9. Dezember 2013

 

Zustimmung 
Begründung: Aufgrund einer gesetzlichen Änderung und Neufassung des § 17 Körperschaftsteuergesetz wird eine Änderung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages erforderlich. Es ist deshalb notwendig, im Sinne der Gesellschaft Zustimmung zu erteilen.

 

TOP 14
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung
Begründung: Die bereits seit dem Börsengang 1996 durchgehend bestellten Aufsichtsräte stehen erneut zur Wahl. Obwohl in dem Gremium der „Freefloat“ von 47 % nicht angemessen repräsentiert scheint und auch hinsichtlich Diversität der Zusammensetzung, z.B. hinsichtlich Frauenanteil und Internationalisierung, eine wenigstens teilweise Änderung der Zusammensetzung wünschenswert wäre, kann dem Vorschlag zugestimmt werden, da die bisherige Arbeit des Aufsichtsrats nicht zu beanstanden ist. 
Die Aufsichtsräte haben teilweise eine größere Anzahl von Aufsichtsratsmandanten, teilweise auch in einem anderen Konzern, aber noch im tolerablen Bereich.

 

TOP 15 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013/2014

 

Ablehnung 
Begründung: Das Abschlussprüferhonorar beträgt € 245.000,00 das Honorar für Steuerberatung € 47.000,00, das Honorar für sonstige Leistungen € 31.000,00. 
Die SdK setzt zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Prüfungsleistungen eine Quote von 25 % der sonstigen Leistungen zum Abschlussprüferhonorar als Maßstab für die Zustimmung oder Ablehnung des jeweils vorgeschlagenen Abschlussprüfers. Die Steuerberatungsleistungen und sonstige Leistungen lagen mit ca. 30 % des Abschlussprüfungshonorars jedoch über dieser Quote.

 

TOP 16
Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats und entsprechende Neufassung von § 12 der Satzung

 

Zustimmung
Begründung: Die Vergütung des Aufsichtsrates soll von der bestehenden festen und variablen Vergütung auf eine rein feste Vergütung umgestellt werden. Dafür plädiert die SdK schon seit langem. 
Die Vergütung ist der Höhe nach noch angemessen. 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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