Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 06.05.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Ahlers AG zum 30. November 2013, der Lageberichte des Vorstands für die Ahlers AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/13 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5 sowie 315 Abs. 4 HGB.

 

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

Begründung: Es soll eine Dividende in Höhe von € 0,45 je dividendenberechtigter Stammaktie ausgeschüttet werden und in Höhe von € 0,50 je dividendenberechtigter Vorzugsaktie. Die Höhe der Dividendenausschüttung beträgt damit insgesamt rund € 6,46 Mio. und übersteigt somit das Konzernergebnis, das im Geschäftsjahr 2012/13 bei rund € 5,6 Mio. lag.

Im Hinblick auf die gute Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Ahlers AG kann jedoch dem Ausschüttungsvorschlag der Verwaltung zugestimmt werden. Es bestehen keine Zweifel, dass durch die Höhe der Ausschüttung weder die Substanz gefährdet noch die Zukunftsaussichten der Gesellschaft beeinträchtigt werden könnten.

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012/13

 

Zustimmung

Begründung: Im Berichtsjahr ist der Konzernumsatz gegenüber dem Vorjahr geringfügig um 2,6% auf € 246,7 Mio. zurückgegangen. Der im Berichtsjahr erzielte Konzern-Jahresüberschuss beträgt € 5,555 Mio., davon entfallen auf die Anteilseigner der Ahlers AG € 5,192 Mio.

Das Konzernergebnis liegt mit € 0,36 je Stammaktie (im Vorjahr € 0,48 je Stammaktie) bzw. € 0,41 je Vorzugsaktie (im Vorjahr € 0,53 je Vorzugsaktie) auf einem deutlich niedrigeren Niveau als im vorhergehenden Geschäftsjahr.

Das Konzernergebnis sank vor allem wegen gestiegener Aufwendungen.

Darüber hinaus war das erste Halbjahr 2013 geprägt von einem generell rezessiven wirtschaftlichen Branchenumfeld.

Das ungewöhnlich kalte und lange Frühjahr bis in den Juni hinein führte im Textileinzelhandel zu sinkenden Umsätzen und geringerer Profitabilität. Das zweite Halbjahr verlief deutlich normaler aber ohne positive Impulse.

Der deutsche Modehandel verzeichnete trotz allgemein guter Konsumstimmung ein Minus von 2%.

Es besteht auf dieser Grundlage kein Anlass daran zu zweifeln, dass der Vorstand seinen Pflichten im Berichtsjahr ordnungsgemäß nachgekommen ist. Aus Sicht der SdK e.V. ist den Mitgliedern des Vorstands daher die Entlastung zu erteilen.


TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/13

 

Zustimmung

Begründung: Der Aufsichtsrat kam im Berichtsjahr zu fünf Sitzungen zusammen, machte sich eigenständig ein Bild über die Lage des Unternehmens und stand dazu auch außerhalb der Sitzungen in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand. Aufgrund des schwierigen Geschäftsumfeldes konnte der Konzernjahresüberschuss nicht wie geplant das Vorjahresniveau erreichen. Die Gesellschaft konnte im Berichtsjahr gleichwohl ein ansehnliches Ergebnis erwirtschaften, trotz der Belastungen auf Grund gestiegener Aufwendungen. Daher ist davon auszugehen, dass der Aufsichtsrat seine Überwachungs- und Beratungsfunktionen ordnungsgemäß wahrgenommen hat. Aus Sicht der SdK e.V. ist den Mitgliedern des Aufsichtsrats deshalb die Entlastung zu erteilen.

 

TOP 5

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013/14

 

Zustimmung

Begründung: Die SdK e.V. stimmt der Wahl der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, mit Sitz in Hamburg (Niederlassung Hannover), als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu.
Es bestehen keine Zweifel an der dafür erforderlichen Unabhängigkeit der BDO AG.

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Zustimmung zu zwölf Änderungsvereinbarungen zu bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträgen zwischen der Ahlers AG und verschiedenen Tochtergesellschaften

 

Zustimmung

Begründung: Die SdK e.V. stimmt den Änderungsvereinbarungen zu. Durch die Änderungsvereinbarungen soll klargestellt werden, dass die bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge bezüglich der Regelungen zur Verlustübernahme der aktuellen Rechtslage folgen und teilweise veraltete Bestimmungen zur Gewinnabführung werden geändert.
Bezüglich der vorgeschlagenen Vertragsänderungen gibt es keine Bedenken.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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