Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 04.06.2014



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TOP 1
Vorlage Jahresabschluss, Konzernabschluss, zusammengefasster Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrats sowie erläuternder Bericht des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat erneut eine qualifizierte und engagierte Arbeit geleistet und dadurch einen um 10 Prozent gesteigerten Umsatz erzielt. Der Anstieg auf 1.163,7 Mio. Euro beruht vorwiegend auf Ausweitung der Handelsaktivitäten auf dem Gasmarkt.  Das EBIT ging allerdingsauf 61,2 Mio. Euro (64,2 Euro im Vorjahr) zurück, da ein Sonderertrag durch Immobilienverkauf in 2013 entfiel. Bei einem Ergebnis von 25,79 Euro je Aktie erhalten die Minderheitsaktionäre in diesem Jahr aufgrund des im letzten Jahr beendeten Spruchstellenverfahrens eine auf 21,16 Euro (17,74 Euro) erhöhte Garantie-Dividende.

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: Der AR seine ihm zugewiesenen Kontroll-und Beratungsfunktion

verantwortlich erfüllt. Die mir vorliegenden unabhängigen Informationen und der schriftlich fixierte Tätigkeitsbericht belegen deutlich, dass der AR zum Erfolg des Unternehmens beigetragen hat. Der Bericht ist vollständig, und die vorgeschriebene Effizienzprüfung ist, wie in den letzten Jahren gewohnt, vorgenommen worden. Der Bericht gibt ein präzises Bild von der Arbeit des AR und seiner Ausschüsse wider.

 

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Wahl der vorgeschlagenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Jahr 2014 bestehen keine Bedenken, da sie auch erst mit einem Mandat für 2013 von der HV gewählt worden ist. 

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss von Änderungsvereinbarungen zur Änderung von Gewinn- bzw. Ergebnisabführungsverträgen zwischen der GELSENWASSER AG und zwei Tochtergesellschaften

 

Zustimmung

 

Begründung: Änderungsvereinbarungen zu bestehenden Gewinn- bzw. Ergebnisabführungsverträgen zwischen der Gelsenwasser AG und Tochtergesellschaften sollen vorgenommen werden. Diese Maßnahme ist bedingt durch die in 2013 in Kraft getretene gesetzliche Änderung im Steuerrecht. Die beantragten  Änderungen sind nicht zum Nachteil der Aktionäre, zumal die Garantie-Dividende unabhängig von den Ergebnissen der Tochtergesellschaften gezahlt wird.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 

 

 



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