Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 25.06.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2013, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2013, jeweils mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB bzw. § 315 Abs. 4 HGB, sowie des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2013

 

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK wird dem Vorschlag zur Dividendenaus- schüttung zustimmen und begrüßt ausdrücklich, dass der Vorschlag in der von der SdK erwarteten Bandbreite von 40-60 % des Konzernjahresüberschusses liegt.

 

 

TOP 3
Beschluss über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat nach unserer derzeitigen Kenntnis und insbesondere mit Blick auf die im Geschäftsbericht ausgewiesenen Zahlen seine Aufgaben der Unternehmensführung mit dem notwendigen Erfolg wahrgenommen. Er hat somit den in der Bilanz ausgewiesen Beitrag zur Stärkung des Eigenkapitals beigetragen und für die zuvor genannte Dividendenauszahlung die Grundlage geschaffen.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK hält die Arbeiten des Aufsichtsrates, die Beratung des Vorstands, sowie dessen Kontrolle und Überwachung für zielführend und erfolgreich und wird daher der Entlastung zustimmen.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Wiederwahl des Abschlussprüfers kann nicht zugestimmt werden, da eine gänzliche Unabhängigkeit nicht gegeben scheint. Das Gesamthonorar liegt mit 302 T€ um mehr als 50 % höher als im Vorjahr.

 

Die nichtprüfungsrelevanten Leistungen betragen 110 % des Prüfungshonorars. Die SdK fordert eine gänzliche Unabhängigkeit des Prüfers, akzeptiert aber prüfungsfremde Leistungen bis zu einer Höhe von 25 % des Prüfungshonorars, wenn deren Ursprung im Zahlenwerk begründet ist. Eine Prüfung von eigener Beratungsleistung oder aber unspezifizierten Leistungen, die als sogenannte „sonstige Leistungen“ ausgewiesen sind, gelten für Aktionäre als intransparent und sind nicht hinnehmbar.

 

Im Übrigen wäre für den Leser sowohl ein begründeter Hinweis für die Erhöhung sowie ein Ausweis des Gesamthonorars hilfreich und der notwendigen Transparenz dienlich.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Kandidaten scheinen fachlich hinreichend geeignet und nicht durch übermäßig andere Aufgaben belastet, so dass von einer ordnungsgemäßen Überwachung des Vorstands ausgegangen werden kann. Allerdings wird erwartet, dass die AR-Kandidaten in der HV anwesend sind und insbesondere neue Kandidaten sich persönlich vorstellen.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung:

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK wird der Satzungsänderung zustimmen, die lediglich eine erweiterte Spezifizierung einer Sitzung beinhaltet. Allerdings empfiehlt die SdK davon nur in Ausnahmefällen Gebrauch zu machen, da ein persönliches Treffen sowie die Erörterung einer Beschlussvorlage in aller Regel nicht durch intelligente Kommunikationstechnik zu ersetzen ist. Dies vor allem im Hinblick auf die Qualität der zu treffenden Entscheidungen und auf den Unternehmenserfolg.

 

 

TOP 8
Beschluss über die Vergütung des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Ergänzung der AR-Vergütung für Ausschüsse steht aus Sicht der SdK nichts im Weg.

 

 

TOP 9
Anpassung von bestehenden Gewinnabführungsverträgen

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK wird der Änderungsvereinbarung zum Gewinnabführungsvertrag zustimmen. Die Vereinbarung dient insbesondere einer organisatorischen Vereinfachung sowie einer steuerlichen Optimierung und hat gemäß gesetzlicher Änderungen (§ 302 AktG) einen sogenannten dynamischen Verweis.

 

 

TOP 10
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals (II/2014) und Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Ermächtigung bei einem Grundkapital von 14.615.791,- zur Schaffung eines Genehmigten Kapitals i.H.v. 650.000,- (TOP 10) gegen Sach- und/oder Bareinlage sowie weiterer 4,4 Mio gegen Bareinlage (TOP 11) kann zugestimmt werden. Obwohl der von der SdK als unbedenklich angesehene Grenzwert von 30 % leicht überschritten wird, besteht wohl keine Gefahr einer übermäßigen Verwässerung  der Anteile der Altaktionäre, da die Gesellschaft in der Vergangenheit mit den Beschlüssen verantwortungsbewusst umgegangen ist und Kapitalerhöhungen zu einer deutlichen Steigerung des Unternehmenswerts geführt haben.

 

 

TOP 11
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals (III/2014) und Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung:Die Ausführungen zu TOP 10 gelten analog.

 

 

TOP 12
Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals 2013/I sowie entsprechende Satzungsänderung

 

Zustimmung

Begründung: Die Aufhebungsanpassung ist auf Grund der abgeschlossenen Ausgabe der erfolgreich platzierten Wandelschuldverschreibung in 03/2014 berechtigt und wird daher von der SdK unterstützt.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsvorschlägen abgewichen werden.



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