Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 07.11.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der CeoTronics Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes zum 31. Mai 2014 mit dem Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2013/2014.

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013/2014

 

Ablehnung

 

Begründung: Das Unternehmen weist im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr sowohl im Konzernabschluss wie auch im Einzelabschluss ein deutlich defizitäres Ergebnis auf. Selbst bei Ausklammerung der nicht liquiditätswirksamen Wechselkurseffekte sowie der Goodwill-Abschreibungen auf das US-Geschäft verbleibt ein negatives Jahresergebnis. Die Unternehmensentwicklung ist mit Blick auf die Entwicklung wesentlicher Erfolgskennzahlen sowie den erneuten Dividendenausfall nicht zufriedenstellend.

 

  

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013/2014

 

Ablehnung

 

Begründung: Es erscheint fraglich, ob der Aufsichtsrat angesichts der unbefriedigenden Unternehmensentwicklung seinen Kontroll- und Beratungsaufgaben im erforderlichen Umfang gerecht geworden ist.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und deren Verwendung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK bevorzugt grundsätzlich die Dividendenausschüttung gegenüber dem Instrument des Aktienrückkaufs. Solange aufgrund des fehlenden Bilanzgewinns eine Dividendenausschüttung nicht möglich ist, verbietet sich die Verwendung der im Unternehmen vorhandenen Liquidität für einen Aktienrückkauf von selbst.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals sowie die entsprechende Änderung der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht die Schaffung eines Genehmigten Kapitals im Umfang von 50% des aktuellen Grundkapitals und damit den gesetzlich maximal zulässigen Handlungsspielraum vor. Die SdK akzeptiert prinzipiell Genehmigte Kapitalia gegen Bareinlage nur bis zu einer Höhe von 25%, gegen Sacheinlage sogar nur bis zu 10%. Größerer Kapitalbedarf sollte über die Tagesordnung einer Hauptversammlung mit entsprechender Berichterstattung abgewickelt werden.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über Änderungen der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Mit dem Beschlussvorschlag wird unter Punkt c) gefordert, den Verzicht auf die Offenlegung der individuellen Vorstandsgehälter in die Satzung aufzunehmen. Die Offenlegung der Vorstandsgehälter ist ein Teil der Transparenz, die ein Unternehmen gegenüber seinen Aktionären praktizieren sollte. Da bereits der grundsätzliche Verzicht des Unternehmens kritisch gewertet wird, kann einer Aufnahme des Opting out in die Satzung folglich keine Zustimmung erteilt werden.

 

 

TOP 7
Wahl des Aufsichtsrates

 

Einzelwahl

 

Zustimmung zu Wahlvorschlag a) und b), Ablehnung zu Wahlvorschlag c)

 

Begründung: Speziell gegen den Wahlvorschlag c), Herrn Berthold Hemer, bestehen aufgrund der erst zum 31.05.2014 beendeten Vorstandstätigkeit für die Ceotronics AG Bedenken. Grundsätzlich sieht § 100 Abs. 2 Zif. 4 des Aktiengesetzes eine Cooling-off-Periode von zwei Jahren für Vorstandsmitglieder einer börsennotierten Gesellschaft vor. Hiervon kann nur in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht werden. Im vorliegenden Entscheidungsfall soll Herr Hemer, ausweichlich des Geschäftsberichts, auch nach seinem Ausscheiden aus dem Vorstand weiterhin beratend für die Gesellschaft tätig sein und diese in Gremien und Ausschüssen vertreten. Damit ist die Kompetenz von Herrn Hemer für die Gesellschaft bereits auf dem von der SdK favorisierten Weg gesichert und eine Wahl in den Aufsichtsrat grundsätzlich nicht mehr erforderlich.

Die weiteren Wahlvorschläge werden mit Blick auf die Repräsentation des Streubesitzes zwar ebenfalls kritisch gesehen. Es besteht jedoch kein Anlass, die Wiederwahl zu versagen.  

 

 

TOP 8
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014/2015

 

Ablehnung

 

Begründung: Die UWP Unitreu GmbH prüft das Unternehmen seit dem Börsengang. Aus diesem Grund erscheint ein Wechsel des Abschlussprüfers geboten.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.