Hauptversammlung der Hornbach-Baumarkt AG am 4.7.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2012/2013, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2012/2013, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012/2013
Zustimmung
Begründung. Der Gewinn liegt bei ca. 29 % des Konzerngewinns und bei ca. 69 % des AG Gewinns. Das ist investitionsbedingt in Ordnung.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012/2013
Zustimmung
Begründung. Die Arbeit des Vorstands ist nicht zu beanstanden. Ungünstige Witterungsbedingungen Anfang 2012 und Anfang 2013 führten zu Umsatzausfällen
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/2013
Zustimmung
Begründung. Die Arbeit des AR ist nicht zu beanstanden. Er ist seinen Verpflichtungen zur Kontrolle und Beratung des Vorstands nachgekommen.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013/2014
Zustimmung
Begründung. Wir haben keine Veranlassung, den WP abzulehnen.
TOP 6
Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2013/2014
Zustimmung
Begründung: Wir haben keine Veranlassung, den WP abzulehnen
TOP 7
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung. Bei der Beschlussfassung handelt es sich um eine Anpassung der Satzung nach dem Akt Ges.
TOP 8
Neuwahl des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Wir sehen keine Ablehnungsgründe.
TOP 9
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Änderungsvertrag zum Beherrschungs-d- und Ergebnisabführungsvertrags mit der HORNBACH International GmbH
Zustimmung
Begründung: Bei der Beschlussfassung handelt es sich um eine Anpassung wegen Gesetzesänderung.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|