Hauptversammlung der DIBAG AG am 15.12.2008
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der DIBAG Industriebau Aktiengesellschaft auf die Doblinger Beteiligung GmbH mit Sitz in München gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß den §§ 327 a ff. Aktiengesetz
Keine Zustimmung
Begründung: Die SdK lehnt den Zwangsausschluss der Minderheitsaktionäre grundsätzlich ab. Hinzu kommt hier die ungeklärte Frage des Verhältnisses Abfindungsangebot zum Börsenkurs. Nicht eindeutig ist, ob als Referenzzeitraum zur Ermittlung des Börsenkurses, der die Untergrenze für die angemessene Barabfindung nach § 327 b Abs. 1 AktG darstellt, der Zeitraum von 3 Monaten vor der beschlussfassenden Hauptversammlung (15.12.2008), oder ein Zeitraum von 3 Monaten vor Bekanntgabe der Maßnahme (21.08.2008) darstellt. Aktueller Kurs zur Zeit: 31,00 €, Abfindungsangebot 28,04 €.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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