Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 14.03.14



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Hauptversammlung der Eisen- und Hüttenwerke AG am 14.3.2014 in Köln

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2012/13, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012/13

Zustimmung
Begründung: Die Ausgleichszahlung von 1,00 € liegt noch um 0,52 € über der fixen Zahlung lt. EAV, Rasselsteiner konnte einen variablen Anteil zahlen, bei Electrical Steel trat ein Verlust ein, die Minderheitsaktionäre erhielten hier die fixe Ausgleichszahlung.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011/12

Zustimmung
Begründung: In dem weiter schwierigen Stahljahr 2012/2013 konnte bei Rasselsteiner die Wettbewerbssituation gehalten werden, Electrical Steel machte Verluste. EHW konnte sich ganz von der Entwicklung im Stahlmarkt abkoppeln.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/13

Ablehnung
Begründung: Wie im Vorjahr besteht durch die Anlage von 100 Mio. € Kapital in nur zwei Gesellschaften sowie 30 Mio. € Festgeld bei der Muttergesellschaft ein Klumpenrisiko für die EHW. Alternative Investments wurden nicht getätigt. Der Aufsichtsrat ist seiner Beratungspflicht in strategischen Fragen nicht hinreichend nachgekommen. Über seine Pflichterfüllung gemäß §107 Abs.3 Satz 2 AKTG (BilMoG) ist nicht berichtet worden.

TOP 5
Beschlussfassung über die Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern für das Geschäftsjahr 2011/12

Zustimmung
Begründung: 9000 € je Mitglied und das Doppelte für den ARV scheint angemessen, obwohl in der Gesellschaft keine wesentlichen Entscheidungen getroffen wurden, insbesondere solche, die das Risiko für die Zukunft verringern.

TOP 6
Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Ablehnung
Begründung: Bedingt durch die Multi-Mandate von Dr. Fischer scheint nicht sichergestellt, dass genügend Zeit für die Arbeit im EHW-AR verbleibt. Das Klumpenrisiko der EHW AG allein bei Thyssen benötigt neue Ideen. Mit einem Europe Steel Vorstand im Aufsichtsrat ist eine Neuausrichtung sehr unwahrscheinlich.

TOP 7
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012/13

Ablehnung
Begründung: Es soll wieder der Abschlussprüfer der Muttergesellschaft gewählt werden. Es darf bezweifelt werden, dass der Muttergesellschafts-Abschlussprüfer die vom Gesetzgeber geforderte unabhängige und kritische Grundeinstellung bei EHW AG an den Tag legen wird.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.