Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 13.02.14



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Hauptversammlung der Infineon AG am 13.2.2014

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Infineon Technologies AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 30. September 2013, des zusammengefassten Lageberichts für die Infineon Technologies AG und den Infineon-Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/2013

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung.
Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende von 12 Cent je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss von 48%. Insgesamt entspricht dies den Forderungen der SdK, zwischen 40-60% des Konzernjahresüberschusses an die Aktionäre auszukehren. Jedoch sollte in den kommenden Jahren darüber nachgedacht werden, die hohen Barmittel in Form einer Sonderdividende an die Aktionäre zurückzugeben, sofern keine geeigneten Übernahmeobjekte gefunden werden. Insgesamt erscheint die Gesellschaft aktuell überkapitalisiert.

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012/2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Zustimmung.
Begründung: Nach einem schwachen Start ins Geschäftsjahr 2012/13 konnte dennoch ein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt werden. Die Ausgaben für Forschung- und Entwicklung befinden sich weiterhin auf einem hohen Niveau, was für die Zukunft wieder wachsende Umsätze erwarten läßt und die Positionierung in den einzelnen Segmenten weiterhin gefestigt werden kann. Es spricht aktuell nichts gegen eine Entlastung des Vorstands.

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung.
Begründung: Der Aufsichtsrat hat in insgesamt sechs Sitzungen die Arbeit des Vorstands überwacht und stand diesem beratend zur Seite. Die wichtigen Themen wie die Qimonda Klage wurden stets vom Aufsichtsrat im Auge behalten. Es spricht aktuell nichts gegen die Entlastung.

TOP 5
Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013/2014 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts gemäß § 37w Abs. 5 Wertpapierhandelsgesetz für das Geschäftsjahr 2013/2014

Zustimmung.
Begründung: Die KPMG AG zählt zu den international renommiertesten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Es besteht kein Zweifel, dass KPMG als Abschlussprüfer der Gesellschaft geeignet ist.

TOP 6
Zustimmung zur Änderung des zwischen der Infineon Technologies AG und der Infineon Technologies Finance GmbH geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags

Zustimmung.
Begründung: Die Änderung der Gesetzeslage macht auch eine Anpassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages notwendig. Dies ist zum Vorteil der Gesellschaft und damit zustimmungsfähig.

TOP 7
Aufhebung des Bedingten Kapitals I (§ 4 Abs. 4 der Satzung)

Zustimmung.
Begründung: Diese rein redaktionelle Maßnahme erscheint angebracht und es spricht nichts dagegen.

TOP 8
Aufhebung einer bestehenden und Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Aufhebung des Bedingten Kapitals 2010/II (§ 4 Abs. 11 der Satzung) und Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2014 sowie Neufassung des § 4 Abs. 11 der Satzung

Ablehnung.
Begründung: Infineon ist aktuell mit einer Eigenkapitalquote von über 60% und einem Netto-Cashbestand von annähernd 2 Mrd. Euro deutlich überkapitalisiert. Sollte eine Übernahme, die mehrere Mrd. Euro teuer ist und nicht mit Fremdkapital und den vorhandenen Cashbeständen finanziert werden könnte, vorgenommen werden, so sollte zuvor die Hauptversammlung um eine Zustimmung gebeten werden. Aktuell erscheint jedoch kein weiteres Kapital notwendig zu sein.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.