Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 23.08.13



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außerordentliche Hauptversammlung der C. J. Vogel Aktiengesellschaft für Beteiligungen am 14. Februar 2014 in Hamburg

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der C. J. Vogel Aktiengesellschaft für Beteiligungen, Hamburg, (Minderheitsaktionäre) auf die Otto Aktiengesellschaft für Beteiligungen, Hamburg, als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären – Squeeze Out)

Ablehnung
Begründung: Abseits von Bewertungsfragen lehnt die SdK jeden Squeeze out als Enteignung zugunsten der Vermögensmehrung anderer privater Dritter als nicht zur Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland passend kategorisch ab.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.