Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 20.01.14



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Hauptversammlung der WincorNixdorf AG am 20.1.2014

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30.09.2013, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzernlageberichts (einschließlich des Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 bzw. § 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2012/2013) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/2013

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die Verwaltung schlägt vor, die Dividende von 1,05 € im Vorjahr auf 1,48 € im abgelaufenen Geschäftsjahr zu erhöhen. Das sind unverändert 50% des Periodenergebnisses. Der Dividendenvorschlag entspricht den Vorstellungen der SdK.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012/2013

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat gute Arbeit geleistet. Das Restrukturierungsprogramm wurde abgeschlossen. Das operative Ergebnis (EBIT) hat sich um 31% auf 132 Mio. € erhöht. Das Periodenergebnis stieg um 40% auf 88 Mio. €. Erfreuliche Entwicklung in den Schwellenländern. Das Wachstum in den Schwellenländern konnte die Wachstumsschwäche in wichtigen Industrieländern des europäischen Heimatmarktes ausgleichen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/2013

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen Verpflichtungen zur Beratung und Überwachung nachgekommen. Es fanden 5 ordentliche und 4 außerordentliche Sitzungen statt. Zudem bestehen 4 Ausschüsse.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013/2014

Zustimmung
Begründung: Der Geschäftsbericht der KPMG trägt das uneingeschränkte Testat der KPMG. Das Zahlenwerk bietet sich dem Leser übersichtlich und informativ an. Wir werden allerdings vor unserer Zustimmung nachfragen, warum die Steuerberatungsleistungen vom T€ 48 auf T€ 300 angestiegen sind.

TOP 6
Wahl von Anteilseignervertreter zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Die Verwaltung schlägt vor, die Amtszeit des Prof. Achim Bachem, Vorstandsvorsitzender des Forschungszentrum Jülich GmbH, zu verlängern, und zwar für 3 Jahre. Herr Prof. Bachem ist nicht in weiteren Aufsichtsräten oder Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen vertreten. Es liegen uns keine Erkenntnisse vor, die gegen eine Verlängerung sprechen würden.
Die Verwaltung schlägt vor, anstelle von Herrn Walter Gunz, dessen Amtszeit mit Ablauf der HV am 20.1.2014 endet, Herrn Dr. Dieter Düsedau, Director (Senior Partner) McKinsey & Company, Inc. München, für 4 Jahre zu wählen. McKinsey hielt aufgrund separater Einzel-Beauftragungen in der Vergangenheit einzelne geschäftliche Beziehungen zu WincorNixdorf, die Herrn Dr. Düsedau als McKinsey-Partner zuzurechnen sind. Weitere geschäftliche Beziehungen bestehen gegenwärtig nicht mehr und sind auch bis zum Ausscheiden von Herrn Dr. Düsedau als McKinse-Partner nicht angedacht. Es bestehen keine weiteren Mitgliedschaften in Aufsichts- oder Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Es liegen uns keine Erkenntnisse vor, die gegen die Wahl von Herrn Dr. Düsedau sprechen.

TOP 7
Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2014) und zum Ausschluss des Bezugsrechts; Satzungsänderung zu § 4 Absatz 5

Ablehnung
Begründung: Die bisherigen Genehmigungen für die Erhöhung des Genehmigten Kapital I von 3.308.498 € gegen Bareinlage und für das Genehmigte Kapital II von 13.233.996 € gegen Bar- und/oder Sacheinlage laufen zum 18.1.2014 aus. Nun soll diese Regelung in der Satzung in der Weise geändert werden, dass gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 16.542.494 € das Kapital erhöht werden kann. (Genehmigtes Kapital 2014). Den Aktionären ist ein Bezugsrecht zu gewähren. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn der Ausgabetrag den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet, und zwar bis 10% des Grundkapitals. Zudem ist das Bezugsrecht der Aktionäre bei Sacheinlage zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen bis zu 20% auszuschließen. Während also das Kapital von 3.308.498 € gegen Bareinlage entfällt soll das Genehmigte Kapital 2014 von 16.542.494 sowohl durch Bar- als auch Sacheinlage genutzt werden können (bisher 13.233.996 €). Bei einem bestehenden Grundkapital der Gesellschaft von 33.085.000 € erscheint das der SdK unverhältnismäßig hoch. Daher wird der Antrag abgelehnt.

TOP 8
Beschlussfassung über die Schaffung eines bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital I 2014) und Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen; Satzungsänderung zu § 4 Absatz 7

Ablehnung
Begründung: Der Vorschlag sieht vor, dass das Aktienoptionsprogramm nunmehr bis zum 19.1.2019 läuft. Das Gesamtvolumen beträgt unverändert 3.308.498 Stück. Das ausschließlich zum Zweck von Aktienoptionen bedingt erhöhte Kapital (Bedingtes Kapital I 2014) soll unverändert 1.654.249 € betragen.
Unverändert gilt auch, dass die bedingte Kapitalerhöhung nur insoweit durchgeführt wird, wie die Inhaber der Aktienoptionen von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und von der Gesellschaft zur Erfüllung der Aktienoptionen von diesem Bedingten Kapital I 2014 Gebrauch gemacht wird und sie nicht stattdessen den Gegenwert in bar abgilt oder die Verpflichtung mit eigenen Aktien erfüllt. Da die SdK Aktienoptionsprogramme generell als variable Vergütungskomponente für Vorstände ablehnt, wird der Antrag abgelehnt.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.