Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 15.05.13



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a.o. Hauptversammlung der Terex Material Handling & Port Solutions AG am 21.11.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Terex Material Handling & Port Solutions AG mit Sitz in Düsseldorf auf die Terex Industrial Holding AG mit Sitz in Düsseldorf, HRB 64410, als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären/Squeeze-Out)

Ablehnung
Begründung: Die SdK lehnt den squeeze-out als unzulässige Zwangsenteignung aus grundsätzlichen Erwägungen heraus ab. Die Angemessenheit der Barabfindung wird zu überprüfen sein, insbesondere da nicht klar ist zu welchen Konditionen Elliott Asset Management seine Anteile an Terex übertragen hat.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.