Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentliche Hauptversammlung am 28.11.13



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a.o. Hauptversammlung der GBW AG am 28.11.2013 in München

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungsvertrag zwischen der GBW AG und der Pearl AcquiCo Eins GmbH & Co. KG, München

Ablehnung.
Begründung: Der Abschluss eines Beherrschungsvertrages schränkt die Rechte der Streubesitzaktionäre enorm ein und raubt den Aktionären die Möglichkeit der Partizipation an den zukünftig wohl stark steigenden Gewinnen der Gesellschaft. Alleine die Garantiedividende zeigt, welches Potential in der Gesellschaft steckt. In der Vergangenheit durften die freien Aktionäre nur unterdurchschnittlich am Erfolg der Gesellschaft teilhaben. Nun, da ein neuer Großaktionär die stillen Reserven der Gesellschaft hebt und die Gesellschaft strategisch neu ausrichtet, sollen die Streubesitzaktionäre nur unterdurchschnittlich am Erfolg partizipieren dürfen.

TOP 2
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der GBW AG auf die Pearl AcquiCo Eins GmbH & Co. KG, München, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG

Ablehnung.
Begründung: Siehe Begründung zu TOP 1. Ferner lehnt die SdK aus grundsätzlichen Überlegungen heraus eine Enteignung von Aktionären ab. Ferner dürfte der vom Großaktionär gebotene Squeeze-out Preis nicht die positiven zukünftigen Geschäftsaussichten der GBW Gruppe reflektieren und weit aus zu niedrig sein.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.