Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentliche Hauptversammlung am 15.10.13



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Hauptversammlung der Adler Real Estate AG am 15. Oktober 2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger

TOP 1
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden bedingten Kapitalia I und III sowie die Änderung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und des bestehenden bedingten Kapitals II und entsprechende Satzungsänderungen

Ablehnung
Begründung: Die Gesellschaft hat im Laufe der letzten 12 Monate für rd. € 200 Mio. Immobilien gekauft, die sie auch solide durch Ausgaben von Aktien und/oder von Wandelschuldabschreibungen finanziert hat. Auch wenn sie einen Teil des genehmigten Kapitals dadurch verbraucht hat, besteht aus Sicht der Aktionäre auch heute noch ein umfassender Spielraum für Kapitalmaßnahmen. Darüber hinaus hat der Vorstand in der Hauptversammlung erläutert, dass für das Jahr 2013 derzeit keine weiteren Käufe geplant sind, sondern eine Konsoldierung der erworbenen Immobilien vorgenommen werden soll. Unter diesem Gesichtspunkt kann nicht nachvollzogen werden, warum durch eine außerordentliche Hauptversammlung Vorratsbeschlüsse geschaffen werden sollen, um auf maximal mögliche Kapitalmaßnahmen bei weiteren Verkäufen reagieren zu können. Aus Sicht der SdK sollten Vorratsbeschlüsse durch die Hauptversammlung auch nur mit Augenmaß genehmigt werden, um den Spielraum für den Vorstand und den Aufsichtsrat für Kapitalmaßnahmen zu gewährleisten. Dieses sollte aber nicht für Kapitalvorratsbeschlüsse über 25 % des Grundkapitals hinausgehen und für Wandelschuldverschreibungen ebenso bis maximal 25 % des Grundkapitals mit Bezugsrecht und Überbezug (Ausschluss des Bezugsrecht maximal 10 %) unter Ausschluss einer Sachanlage.
Dies führt zu dem Schluss, dass die SdK die vorgeschlagenen Tagesordnungspunkte ablehnt.

TOP 2
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und die Schaffung eines neuen Kapitals und entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Siehe Begründung zu TOP 1.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.