Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 16.09.13



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a.o. Hauptversammlung der Centrosolar Group AG am 16. September 2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts einschließlich der darin enthaltenen Erläuterungen des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrates, jeweils für das Geschäftsjahr 2012

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

Ablehnung
Begründung: Im Geschäftsjahr 2012 sind die Umsätze aufgrund der Branchenkrise stark eingebrochen. Daraus resultierte ein negatives Betriebsergebnis und ein starker Rückgang des Eigenkapitals. In der Folge dessen kam es im Laufe des Geschäftsjahres 2013 zu einer Restrukturierung, wodurch die Altaktionäre extrem verwässert wurden. Der Vorstand hätte bereits in 2012 Maßnahmen ergreifen müssen, um die Folgen der Branchenkrise besser wegstecken zu können. Hätte man frühzeitig auf die Veränderungen reagiert, hätte eventuell eine Sanierung in dem erfolgten Umfang verhindert werden können.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

Ablehnung
Begründung: Der Aufsichtsrat hätte die verspäteten Entscheidungen des Vorstands erkennen müssen, und sich dafür einsetzen müssen, dass Maßnahmen ergriffen werden, um die budgetierten Planzahlen nicht total zu verfehlen. Die Aufsichtspflicht wurde daher nur unzureichend wahrgenommen.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Zustimmung
Begründung: Die Rödl & Partner GmbH zählt zu den größeren Mittelständischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Deutschland. Die Gesellschaft verfügt nachweislich über die nötige Größe und das nötige qualifizierte Personal, um der Gesellschaft als Abschlussprüfer zur Verfügung stehen zu können.

TOP 5
Beschlussfassung über die Änderung des Beschlusses über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlage mit Bezugsrecht der Aktionäre

Zustimmung
Begründung: Die Kapitalmaßnahme ist im Rahmen des Sanierungskonzeptes nötig, um der Gesellschaft das nötige Kapital für die Fortsetzung des Geschäftsbetriebes zu beschaffen und das Sanierungskonzept endgültig umsetzen zu können.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.