Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 28.08.13



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Hauptversammlung der SYGNIS Pharma AG am 28.8.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2012, sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. (4), 315 Abs. (4) des Handelsgesetzbuchs

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Der Entlastung des Aufsichtsrats wird auch unter den schwierigen Rahmenbedingungen, insbesondere für die Aktionäre der bisherigen SYGNIS AG, zugestimmt. Auf Grund unserer Kenntnis hat sich der auf Grund positiver Vorstudien nachvollziehbare Erfolg nicht in der doppelt verblendeten europäischen Klinikstudie bestätigen lassen. An der sachorientierten erfolgreichen Arbeit des Aufsichtsrats besteht trotz des schmerzhaften Verlustes sowohl für die Forscher am Hoffnungsträger AX 200 sowie auch finanziell für die Aktionäre kein Grund zur Beanstandung an dessen Arbeit.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: In Analogie zu den Ausführungen zu TOP 2 ist der Vorstand für seine geleistete Arbeit sowohl bei der Auslegung und Betreuung der doppelt verblendeten europäischen Klinikstudie wie auch der Finanzierungsgestaltung der jahrelangen Entwicklungsphase zu entlasten, wobei zusätzlich starke Hoffnungen in die Umsetzung der neu vorgegebenen Zielausrichtung nach der inzwischen durchgeführten Neuausrichtung der Gesellschaft gelegt wird.

TOP 4
Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Zustimmung
Begründung: Die SdK wird den vorgeschlagenen Kandidaten ihre Zustimmung erteilen. Dies setzt allerdings voraus, dass die bisher nicht bekannten Kandidaten auf der Hauptversammlung anwesend sind und sich persönlich vorstellen.

TOP 5
Beschlussfassung über die Änderung der Firma sowie die entsprechende Änderung der Satzung

Zustimmung
Begründung: Die SdK kann dem Antrag der Namensänderung folgen und wird dem TOP 5 daher zustimmen.

TOP 6
Beschlussfassung über Aufhebung des verbliebenen bisherigen genehmigten Kapitals gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals in Höhe von Euro 4.682.129; Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, sowie entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht ein neues genehmigtes Kapital im Umfang von etwa 50% des aktuellen Grundkapitals vor. Für Sacheinlagen ist ein unbegrenzter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre vorgeschlagen. Dieses ist aus Sicht der SdK zu viel; die SdK akzeptiert diesbezüglich lediglich 10% für Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage und 25% für Barkapitalerhöhungen mit allgemeinem Bezugsrecht. Für kleinere Akquisitionen und Arrondierungen des Beteiligungsportfolios ist dieses völlig ausreichend. Für darüber hinausgehenden Kapitalbedarf sollte eine Hauptversammlung einberufen werden.

TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Ablehnung
Begründung: Die SdK wird nicht für eine Bestellung der Ernst & Young GmbH als Abschlussprüfer stimmen. Die SdK hält die E & Y GmbH grundsätzlich für geeignet, den Jahresabschluss zu prüfen, rügt aber eine über das Prüfungsmandat hinausgehende Abhängigkeit. Im Geschäftsbericht wird auf Seite 101 ein Gesamthonorar von 213 T€ ausgewiesen. Darin sind 150 T€ nicht prüfungsrelevante Leistungen enthalten. Damit ist eine Unabhängigkeit des Prüfers aus Sicht der SdK nicht mehr gegeben. Für Aktionäre ist aber das Testat eines unabhängigen Prüfers ein nicht zu vernachlässigendes Entscheidungskriterium für ihre Aktieninvestments.

TOP 8
Beschlussfassung über die Informationsübermittlung an Aktionäre sowie die entsprechende Änderung der Satzung

Zustimmung
Begründung: Die SdK steht der elektronischen Übermittlung grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber, wenn auf Wunsch der Aktionäre weiterhin eine Versendung des Geschäftsberichtes, der HV-Einladungen sowie anderer terminlicher Mitteilungen erfolgt. Insbesondere ist hier die häufig gerade bei älteren Aktionären fehlende Bereitschaft der Verwendung eines Internetanschlusses Rechnung zu tragen. Dies ist zu gewährleisten, damit hier eine Zustimmung erfolgen kann.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.