Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 22.08.13



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Hauptversammlung der Norddeutsche Steingut AG am 22. August 2012 in Bremen

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012, des Lageberichts für die Norddeutsche Steingut AG und des Berichts des Aufsichtsrats sowie Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses nach IFRS zum 31. Dezember 2012 und des Lageberichts für den Konzern sowie des ergänzenden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des im Geschäftsjahr 2012 erzielten Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Mittels des Beschlussvorschlags würden bei einem Konzernergebnis je Aktie von 1,08 € 0,40 € je Aktie an die Aktionäre ausgekehrt. Dieses entspräche einer Ausschüttungsquote von um die 37% und läge damit leicht unter den von der SdK grundsätzlich geforderten 40 – 60% des Konzernjahresüberschusses. Angesichts der Tatsache das die Dividendenzahlung in 2012 nach vier dividendenlosen Restrukturierungsjahren mit 0,20 € je Aktie wiederaufgenommen wurde und sich mittels des Beschlussvorschlages dann gegenüber Vorjahr verdoppeln würde, stimmt die SdK hier in Anbetracht der sehr positiven Entwicklung trotzdem zu.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Dem Vorstand ist es gelungen Umsatz, Ergebnis, Cashflow und Dividende signifikant gegenüber Vorjahr zu erhöhen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Soweit für die SdK erkennbar, hat der Aufsichtsrat seine Kontroll- und Beratungspflichten pflichtgemäß erfüllt. Die Vorstandsvergütung bewegt sich in einem angemessenen Rahmen.

TOP 5
Wahl zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl von Herrn Voßkühler bestehen seitens der SdK keine Bedenken.

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Ablehnung
Begründung: Die Gräwe & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bremen, ist sicherlich geeignet Gesellschaft und Konzern zu prüfen. Nichtsdestotrotz lehnt die SdK den Beschlussvorschlag aufgrund der aus SdK-Sicht zu hohen Honorare außerhalb der reinen Abschlussprüfung ab. Die SdK fordert zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Prüfung eine weitestgehende Trennung von Prüfung und Beratung und sieht insbesondere die Steuerberatung durch den Abschlussprüfer kritisch.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.