Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 20.08.13



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Hauptversammlung der Lloyd Fonds AG am 20.8.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Lloyd Fonds AG, des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2012 sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2012

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Ablehnung
Begründung: Die Gesellschaft hat einen Konzernverlust von 2,4 Mio. ausweisen müssen. Dieses ist wie in den Vorjahren wieder einmal auf Sonderfaktoren zurückzuführen. Es konnte zwar das EBIT trotz der weiter anhaltenden Schiffahrtskrise auf 0,8 Mio. reduziert werden, das negative Konzernergebnis ist im Wesentlichen durch einmalige Steuerveranlagungen für Vorjahre verursacht worden.
Der Vorstand hat aber mit Zustimmung des Aufsichtsrats einen Börsensegmentswechsel vom Prime Standard in den Entry Standard vorgenommen. Damit ist ein großer Verlust von Informationen über die Gesellschaft verbunden, u.a. werden keine Quartalberichte mehr erstellt. Aus diesem Grund ist Vorstand die Entlastung zu verweigern.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Ablehnung
Begründung: Soweit ersichtlich, ist der Aufsichtrat seinen Pflichten zur Überwachung und Beratung des Vorstandes nachgekommen.
Der Aufsichtsrat hat aber dem Börsensegmentswechsel zugestimmt, daher ist auch ihm die Entlastung zu verweigern (siehe Begründung zu TOP2).

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl von der TPW GmbH Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft Steuerberatungsgesellschaft bestehen keine Bedenken.

TOP 5
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung aufgrund des Segmentwechsels

Ablehnung
Begründung: Es soll die Satzung klarstellend geändert werden, da ein Börsensegmentswechsel vom Prime Standard in den Entry Standard erfolgt ist. Da dieser Wechsel nicht im Interesse der Aktionäre ist (Begründung siehe TOP2), wird auch die Satzungsänderung abgelehnt.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.