Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 07.08.13



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Hauptversammlung der Lotto24 AG am 7. August 2013 in Gütersloh

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nach HGB und des gebilligten Einzelabschlusses

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Die Vorstände haben nach dem Spin Off der Lotto 24 von der Tipp 24 die juristischen und organisatorischen Voraussetzungen getroffen, um das operationale Geschäft zu starten. Man erhielt Genehmigungen in allen Bundesländern sowie eine Werbeerlaubnis. Die Finanz- und Budgetplanung sowie der Personalaufbau erscheinen maßvoll. Auch die Q.1-2013-Zahlen sprechen für einen erfolgreichen Start in das operative Geschäft. Dies galt es im Startjahr zu erreichen.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Der AR hat den Neugründung und Startphase des Unternehmens durch den Vorstand intensiv begleitet und überwacht. Das lässt sich nicht zuletzt aus 4 AR-Sitzungen, 5 Telefonkonferenzen und einem (noch etwas ausbaufähigen) Bericht mit einer Liste der Themenschwerpunkte erkennen. Die Einzelheiten der Vorstandsvergütung und deren Zusammensetzung / Maximalwerte werden in der HV kritisch hinterfragt.

TOP 4
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Zustimmung
Begründung: Es sind keine Anhaltspunkte gegen die Bestellung der Ernst & Young WP-Gesellschaft ersichtlich, nachdem eine Vorabanfrage erfolgte wegen der \"anderen Bestätigungsleistungen\", die mehr als das eigentliche Prüfungshonorar betragen. Die Anfrage ergab, dass diese sonstigen Leistungen (einmalig!) dazu dienten, die (Börsen)Prospektzahlenangaben auf verschiedenste gesetzliche Anforderungen hin zu überprüfen, zu validieren und u.a. den \"Comfort Letter\" zum IPO zu erstellen. Dies dürfte als prüfungsnahe Dienstleistung eingestuft werden können. Es erscheint sinnvoll (teilweise wird es für den CL sogar als zwingend erachtet), dass dies vom bestellten AP durchgeführt wird.

TOP 5
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2013 mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses

Ablehnung
Begründung: Zwar ist zuzugestehen, dass das Unternehmen angesichts der Neugründung über weiteren erheblichen Kapitalbedarf verfügt. Die geplante Erhöhung um bis zu 50 % des GK erscheint aber schon angesichts der noch im Unternehmen vorhandenen Kapitalia als überproportioniert. Außerdem liegt sie weit außerhalb des von der SdK generell für akzeptabel angesehenen Rahmens.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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