Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 17.07.13



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Hauptversammlung der Youniq AG am 17.7.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, des zusammengefassten Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2012, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, Abs. 5, § 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Ablehnung
Begründung: Trotz leichter Steigerung des Vermietungsgeschäftes wurde allein das Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen im Vergleich zum Vorjahr fast gezehntelt. Damit geht eine schlecht kommunizierte Veränderung der Unternehmensstrategie, der es insbesondere an Zahlenmaterial mangelt, einher. Es fällt in diesem Zusammenhang auf, daß im Vorjahresvergleich das Ergebnis aus Immobilienveräußerungen und Fertigungsaufträgen stark negativ ist. Dies führt im Ergebnis zu einem negativen Konzernjahresüberschuss und in der für uns Aktionäre unerfreulichen Folgewirkung der abermaligen Dividendenlosigkeit.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Ablehnung
Begründung: Der Aufsichtsratsbericht läßt in seiner für die wirtschaftliche Situation des Unter-nehmens ungewöhnlichen Knappheit eine nachvollziehbare Darstellung der Tätigkeiten des Aufsichtsrates vermissen. Insbesondere der eingeleitete Strategiewechsel wird – wenn überhaupt – nur floskelartig erwähnt. Auf dieser Basis kann nicht beurteilt werden, ob der Aufsichtsrat sich auch in wirtschaftlicher Hinsicht mit dem Strategiewechsel und dessen beabsichtigten Effekten auseinandergesetzt hat. Hat der Aufsichtsrat dies getan, hat er dieses zumindest nicht nachvollziehbar berichtet.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Ablehnung
Begründung: Die SdK fordert aus Gründen der Unabhängigkeit die grundsätzliche Trennung von Prüfung und Beratung. Nolens volens akzeptiert die SdK ein Honorarvolumen von max. 25% für andere Leistungen (Steuerberatung + sonstigen Leistungen). Allein die Steuerberatungsleistungen machen ca. 140% der Prüfungshonorare zuzüglich der Honorare für sonstiges Bestätigungsleistungen aus; addiert man die Honorare für sonstige Leistungen hinzu, ergibt sich ein Honorarvolumen von ca. 160%. Ein solches Verhalten ist schlicht inakzeptabel.

TOP 5
Verringerung der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder sowie Änderung von § 9 der Satzung

Ablehnung
Begründung: Die SdK begrüßt zwar grds. die Reduzierung der Zahl der AR-Mitglieder. Wenn die ARe Dr. Püscher, Busch und Hitzer nach der HV ausscheiden, verbleiben die Herren Daniel Schoch, Vorst.mitgl. Corestate Capital AG, Zug, Ralph Winter, Geschäftsführer von Corestate German-Gesellschaften, Guernsey, (=„oberstes Mutterunternehmen“, S. 141 Gb, mit 66,46 % der Stimmrechte, S. 45 Gb) und Dr. Carsten Strohdeicher, Gf Arcadius Advisors, München. Damit sind scheinbar nur noch Großaktionäre bzw. einzelne Aktionärsinteressen weiter vertreten, die zudem über die Gesellschafterstellung hinaus mglw. Geschäfte mit der Gesellschaft tätigen. Hierfür wird eine Festlegung benötigt, die regelt, wie mit etwaigen Interessenkonflikten umzugehen ist. Es besteht auch die Gefahr der Beschlussunfähigkeit, wenn es um Verträge mit AR-Mitgliedern bzw. den von ihnen vertretenen Firmen geht. Zur zumindest teilweisen Neutralisation solcher Interessenkonflikte ist es jedenfalls erforderlich, unabhängigere AR-Mitglieder zu haben.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.