Hauptversammlung der Nordzucker AG am 12.07.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses jeweils zum 28. Februar 2013 sowie der Lageberichte für die Nordzucker AG und den Konzern mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2012/2013
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Ausschüttung einer Dividende von 1,80 € je Aktie bei einem Konzernergebnis je Aktie von überragenden 7,27 € vor. Mithin eine Ausschüttungsquote von unter 25% des Konzernjahresüberschusses und damit deutlich unter der von der SdK geforderten, in etwa hälftigen Teilung zwischen Gesellschaft und Aktionär. Nichtsdestotrotz eine Rekordausschüttung für ein Ausnahmejahr, der die SdK genau deshalb zustimmt.
TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Kurz gesagt – der Vorstand war erfolgreich! Das erfolgreichste Jahr in der Unternehmensgeschichte – eine gute Aufstellung der Gesellschaft kam zusammen mit einem extrem positiven Marktumfeld – es hat alles gepasst
TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: es sieht alles danach aus, als hätte der AR den Vorstand gut beraten und überwacht.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 / 2014
Ablehnung
Begründung: Angesichts der zu opulenten Beratungshonorare außerhalb der reinen Abschlussprüfung lehnt die SdK den Beschlussvorschlag ab. Die SdK fordert eine strikte Trennung zwischen Prüfung und Beratung, um so die Unabhängigkeit der Abschlussprüfung sicherzustellen.
TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Nichts spricht gegen die Wiederwahl der beiden Herren.
TOP 7
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung der Aufsichtsratsvergütung
Ablehnung
Begründung: Nicht nur, dass die Zahl der AR-Mitglieder historisch bedingt viel zu hoch ist – mit der Änderung der AR-Vergütung wird die Gelegenheit verpasst, dass AR-Vergütungssystem einfach zu machen. Der Zeitgeist, in jüngerer Zeit auch in Gestalt des Deutschen Corporate Governance Kodex, sieht zudem variable Vergütungsbestandteile zusehends kritisch und fordert, wie die SdK seit Jahren, eine ausschließlich fixe Aufsichtsratsvergütung. Zu begrüßen ist eigentlich nur die Einführung eines CAPs
TOP 8
Beschlussfassung über den Verzicht auf die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Mitgliedern des Aufsichtsrats der Nordzucker AG wegen satzungswidrig erhaltener Sitzungsgelder
Ablehnung
Begründung: Obwohl bei den Vorschlagenden das Ergebnis klar ist, kann man diesem Punkt einfach nicht zustimmen – sollte es Möglichkeiten geben, unberechtigt zuviel erhaltene Vergütungen zurückzufordern, sollte man diese Möglichkeiten nicht mit einem solchen Beschluss beseitigen.
TOP 9
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Nordzucker AG und der NZ Erste Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH
Zustimmung
Begründung: Der Beschlussvorschlag ist aus steuerlichen und organisatorischen Gründen sinnvoll.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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