Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 09.07.13



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Hauptversammlung der Eifelhöhen-Klinik AG am 09.07.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 289a HGB) für das Geschäftsjahr 2012 und des gebilligten Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2012 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012.

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2012

Ablehnung
Begründung: Die SdK kann dem Beschlussvorschlag einer Auskehrung von 0,05 € bei einem Konzernergebnis von 0,21 € je Aktie nicht folgen.
Die Ausschüttungsquote beträgt nur 23,8 % und liegt damit deutlich unter der von der SdK geforderten Bandbreite von 40 bis 60% des Konzernjahresüberschusses. Die vorgeschlagene Verwendung des im Vergleich zum Vorjahr (832.268,82 €) gesunkenen Bilanzgewinns von 716.457,28 € könnte vor dem Hintergrund des ausgewiesenen Ergebnisses je Aktie von 0,21 € gleichwohl zu einer höheren Ausschüttung führen als der vorgeschlagenen Dividende von 0,05 € je Stückaktie (Vorjahr: 0,48 € je Aktie). Damit werden mit 151.342,10 € lediglich rd. 21 % des Bilanzgewinns in Anspruch genommen.
Dabei nimmt die SdK zur Kenntnis, dass sich einerseits das operative Ergebnis in 2012 gegenüber den Vorjahreswerten merklich reduziert hat, gleichzeitig der Konzernumsatz im Vergleich zum Vorjahr erfreulicherweise aber leicht gestiegen ist.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Der im Geschäftsjahr 2012 amtierende Vorstand, Herr Dr. med. Markus-Michael Küthmann, hat auch vor dem Hintergrund der Erweiterungsaktivitäten und der damit verbundenen Belastungen ein insgesamt akzeptables Ergebnis aufzuweisen, was zu grundsätzlich zu einer Unterstützung durch die Anteilseigner berechtigt. Der Entlastung wird zugestimmt.
Die Darstellung der Vergütungsstruktur des Vorstandes ist im Geschäftsbricht grundsätzlich transparent und nachvollziehbar erläutert.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 (Einzelabstimmung für die Mitglieder des Aufsichtsrates ist vorgesehen).

Zustimmung zu allen Mitgliedern des Aufsichtsrates
Herr Dipl.-Oec. Jörg Karsten Leue
Frau Birgit Wöstemeyer
Herr Dipl.-Oec. Ing. Sigurd Roch
Begründung: Der Aufsichtsrat hat gem. Bericht den Vorstand in seiner Aufgabenerfüllung pflichtgemäß unterstützt.
Die Darstellung der Vergütungsstruktur ist im Geschäftsbricht transparent und nachvollziehbar erläutert. Das Vergütungssystem der Mitglieder des Aufsichtsrates mit ausschließlich fixen Bestandteilen entspricht der grundsätzlichen Forderung der SdK.

TOP 5
Wahl eines Ersatzmitglieds für den Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Es bestehen keine Anhaltspunkte, die gegen eine Berufung des vorgeschlagenen Herrn Thomas Brandt als Ersatzmitglied für den Aufsichtsrat sprechen würden. Vielmehr kann sein beruflicher Hintergrund als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater für die Eifelhöhenklinik AG nur förderlich sein.
Insofern stimmt die SdK dem Vorschlag zu, Herrn Brandt als Ersatzmitglied für den Aufsichtsrat bis zum Ablauf der Hauptversammlung zu berufen, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 beschließt.

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Ablehnung
Begründung: Gegen die vorgeschlagene Kölner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Kurt Heller GmbH als Abschlussprüfer (AP) und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 bestehen zwar grundsätzlich keine Bedenken.
Allerdings wird diese Wirtschaftsprüfungsgesellschaft offensichtlich zum wiederholten Male beauftragt. Die Forderung der SdK richtet sich in diesem Punkt auf einen turnusmäßigen Wechsel des Abschlussprüfers nach spätestens zehn Jahren, um auch so das Instrument der Prüfung zu stärken. Zudem trägt ein regelmäßiger Wechsel dazu bei, die Unabhängigkeit des für die Aktionäre wichtigen Instituts der Abschlussprüfung zu unterstützen. Hier sollte der Vorstand und der AR darstellen, wie lange der bisherige Abschlussprüfer bereits für die Gesellschaft tätig ist und wann die nächste Ausschreibung zur Ermittlung eines neuen AP vorgesehen ist.
Zudem fordert die SdK eine strikte Trennung von Prüfung und Beratung, um so die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers zu gewährleisten. Gemäß der Angaben im Geschäftsbricht ist die hier infrage stehende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gleichzeitig mit Aufgaben der Steuerberatung beauftragt, was einen Anteil von rd. 35 % des Honorars in diesem Sektor ausmacht, wodurch die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers infrage gestellt werden kann.
Insofern lehnt die SdK den Vorschlag zu Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 ab.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.