Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 03.07.13



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Hauptversammlung der VIB Vermögen AG am 3.7.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der VIB Vermögen AG und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2012, der Lageberichte für die VIB Vermögen AG und den VIB Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2012

Zustimmung
Begründung: Bezogen auf das Konzernergebnis nach Minderheiten i.H.v. ca. € 23 Mio. beträgt die Ausschüttungsquote ca. 35%. Der gesamte Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012 wird an die Aktionäre ausgeschüttet.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Das Immobilienportfolio der VIB Vermögen weist auf Basis der Marktwerte zum 31.12.2012 eine durchschnittliche Mietrendite von 7,5 % auf; der durchschnittliche Finanzierungszinssatz liegt bei ca. 4 %. Die durchschnittliche Restlaufzeit der Mietverträge beträgt über 6 Jahre. Das Konzernergebnis wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr von 15,27 auf 25,33 Mio. € gesteigert.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Im Geschäftsjahr 2012 fanden sechs Aufsichtsratssitzungen statt. Es ist davon auszugehen, dass der Aufsichtsrat seine Beratungs- und Kontrollaufgaben ordnungsgemäß wahrgenommen hat.

TOP 5
Wahl des Abschluss- und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Zustimmung
Begründung: An der Unabhängigkeit und Objektivität des Wirtschaftsprüfers bestehen keine Zweifel.

TOP 6
Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2013 sowie entsprechende Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Die Finanzierung des Portfolioausbaus und des Wachstums des Unternehmens ist aufgrund des Geschäftsmodells, insbesondere der Buy-and-hold Strategie, kapitalintensiv. Die VIB Vermögen hat derzeit ein Immobilienportfolio mit 96 Immobilien, einer Gebäudenutzfläche von über 800.000 qm und annualisierten Mieterlösen von ca. € 55 Mio. Die Aktie der Gesellschaft notiert derzeit ca. 30% unter NAV. Das Grundkapital der VIB Vermögen beträgt € 21.364.306. Das genehmigte Kapital 2010 gültig bis 05. Juli 2015 beträgt € 5.313.573; dies entspricht 24,87 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Die SdK Abstimmungsrichtlinie sieht generell bis zu 25% Kapitalvorratsbeschlüsse vor. Dem Beschluss Genehmigtes Kapital 2013 i.H.v. € 2.136.430 zum sog. vereinfachten Bezugsrechtsausschluss kann insofern zugestimmt werden, als dass das Geschäftsmodell der VIB Vermögen hierdurch sinnvoll umgesetzt werden kann.

TOP 7
Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung des Bedingten Kapitals 2009 (§ 4 Abs. 8 der Satzung) und entsprechende Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: VIB hat im Dezember 2012 eine Pflichtwandelanleihe im Volumen von € 17 Mio. zur Finanzierung des Portfolioausbaus ausgegeben. Die Wandelanleihe hat eine Laufzeit von zwei Jahren und einen Kupon von 4,5%, der nur geringfügig über dem derzeitigen Durchschnittszins der Gesellschaft liegt. Der convertible price liegt bei € 10,00 und ist damit nahe am damaligen Börsenkurs gewählt worden. Von dem bedingten Kapital 2009 wurden damit € 1.700.000 ausgenutzt; das restliche bedingte Kapital 2009 soll aufgehoben werden.

TOP 8
Beschlussfassung über eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsanleihen und zum Ausschluss des Bezugsrechts nebst gleichzeitiger Schaffung eines Bedingten Kapitals 2013 und entsprechende Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Es handelt sich um ein sinnvolles Instrument der Kapitalbeschaffung, welche aufgrund des Geschäftsmodell des Unternehmens und zur Finanzierung des weiteren Unternehmenswachstums zweckvoll erscheint. Die VIB Vermögen hatte Bedingtes Kapital 2009, welches mit € 1.700.000 durch eine Pflichtwandelanleihe von Dezember 2012 ausgenutzt wurde; das restliche bedingte Kapital i.H.v. 1.716.800 soll aufgehoben werden. Dem Beschluss Bedingtes Kapital 2013 mit € 2.136.430 kann zugestimmt werden, da die Gesellschaft Wandel- oder Optionsanleihen von bis zu € 35 Mio. ausgeben und damit die Wachstumsstrategie fortsetzen kann. Dass Vorstand und Aufsichtsrat mit diesem Instrument im Unternehmensinteresse umgehen, wurde bereits gezeigt. Das Bedingte Kapital 2013 -nach Aufhebung des restlichen Bedingten Kapitals 2009- liegt bei unter 10% des Grundkapitals. Gelingt die Fortsetzung der Wachstumsstrategie ist ein Aufstieg in den Prime Standard und zu einem späteren Zeitpunkt möglicherweise in den S-DAX eine Option.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.