Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 24.05.04



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HV der Mensch und Maschine Software AG am 24. Mai 2004

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. -Die Aktionärsvereinigung-

Top 2: Entlastung des Vorstands
Der Vorstand hat mit seiner „Technologieoffensive“ erhebliche Summen in den Kauf kleiner Softwarefirmen investiert, die dem Unternehmen zu einem Zeitpunkt Verluste bringen, in dem auch das Handelsgeschäft mit der Software des Lieferanten Autodesk und dem neuen, ergänzenden Softwarelieferanten PTC erhebliche Rückgänge aufweist. Dieses zeitliche Zusammentreffen zweier negativer Entwicklungen führte in 2002 und 2003 zu erheblichen Verlusten. Der Vorstand ist mit seiner Geschäftspolitik wissentlich ein hohes Risiko gefahren, dass das Unternehmen in erhebliche Probleme gebracht hat. Er kann deshalb nicht entlastet werden.

Top 3: Entlastung des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat die riskante Geschäftspolitik akzeptiert, obwohl den Aufsichtsräten aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation klar sein musste, wie schnell in einem Abwärtstrend das erhebliche Volumen an Firmengoodwill, mit kurzfristigen Bankkrediten falsch finanziert, zu Existenzproblemen führen kann

Top 4: Wahl des Abschlussprüfers
Obwohl man davon ausgehen muß, dass der Wirtschaftsprüfer die Position Firmengoodwill auf ihre Werthaltigkeit untersucht und sich formal abgesichert hat, bestehen erhebliche Bedenken, ob die Werthaltigkeit in einzelnen Fällen wirtschaftlich tatsächlich besteht. Nachdem bei den beiden Tochtergesellschaften in Frankreich und Schweden 2 Jahre Verluste gefahren wurden und ebenfalls die beiden Technologie- gesellschaften Yello und Open Mind Verluste in erheblicher Größenordnung über 2 Jahre erlitten haben sowie die Firma Euklid nach Umwandlung in eine Servicegesellschaft erheblich Probleme haben wird das negative Eigenkapital und den Firmengoodwill zu verdienen, hängt die Bewertung allein von der Zuverlässigkeit der Managementplanung ab. Aufgrund dieser Bewertungsfrage und der knappen Kapital-und Liquiditäts- decke wäre ein Hinweis im Testat des Wirtschaftsprüfers wünschenswert gewesen. Eine Wiederwahl des Wirtschaftsprüfers wird abgelehnt.

Top 5: Satzungsänderung
Der Ergänzung der Satzung, um die Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, kann zugestimmt werden.

Top 6: Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und Schaffung eines Bedingten Kapitals IV
Man muß sicherlich kritisch hinterfragen, ob dem Vorstand weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden sollen, nachdem er die bisherigen Mittel in Verwendungen investiert hat, die zu Verlusten geführt haben. Aus Liquiditätsgründen erscheint es andererseits vernünftig, der Gesellschaft die Möglichkeit zu geben, einen Teil der kurzfristigen Bankverschuldung durch längerfristige Mittel wie eine Wandelschuldverschreibung und ggfls. durch Eigenmittel zu ersetzen. Bei einer Umwandlung der Wandelanleihe muß der Altaktionär dann aber mit einer erheblichen Verwässerung seiner Eigen- tümerposition rechnen. Die Gesamtzahl der Aktien kann von 5. 485.957 um weitere 1 904.938 neue Aktien steigen. ( +34.7 % !) Dem Top 6 kann nur wegen der besonderen Lage des Unternehmens zugestimmt werden.

Top 7: Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln und die Neueinteilung des Grundkapitals
Dem Vorschlag kann zugestimmt werden. Das neue Kapital beträgt dann 10.971.914 Mio. € mit 10.971.914 Stück Aktien zu einem Anteil von 1,00 € je Aktie.

Top 8: Anpassung der Bedingungen der Wandelanleihe sowie des bedingten Kapitals an die Kapitalerhöhung und die Neueinteilung des Grundkapitals. Diesem Tagesordnungspunkt kann zugestimmt werden.

Top 9: Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals. In diesem Punkt wird um eine Ermächtigung gefragt, gegen Bar- oder Sacheinlage das Kapital um bis zu € 5.485.957 zu erhöhen. Die SdK stimmt diesem Vorschlag nicht zu, weil das Unternehmen bisher nicht gezeigt hat, dass seine Investitionen von Erfolg gekrönt sind, weil eine Sacheinlage möglich ist, die bereits einmal im Falle Open Mind zu einer Fehleinschätzung geführt hat und weil bis in Höhe von 10 % des Grundkapitals der Aufsichtsrat berechtigt werden soll, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Falls die unter TOP 6 gegebene Zustimmung zu einer Wandelanleihe mit bedingter Kapitalerhöhung sowie die noch bestehende Ermächtigung, das Grundkapital um € 2.6654.752 bis 2008 zu erhöhen, nicht ausreicht die Finanzierungsprobleme zu lösen, sollten Finanzanlagen und ggfls. Technologietochtergesellschaften verkauft werden, statt noch weiter die Anteile der Altaktionäre zu verwässern

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.