Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 20.06.13



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Hauptversammlung der Bayerische Gewerbebau AG am 20.6.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, der Lageberichte für die Bayerische Gewerbebau AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung.
Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende von 68 Cent je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote von ca. 68% bezogen auf den Konzernjahresüberschuss (HGB). Die langfristig orientierte Dividendenpolitik der Gesellschaft mit stetigen Dividendenanpassungen ist im Sinne der Aktionäre und steht auch im Einklang mit dem soliden Geschäftsmodell der Gesellschaft.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung.
Begründung: Die Gesellschaft ist operativ bestens aufgestellt und entwickelt sich kontinuierlich fort. Erklärungsbedürftig erscheint allenfalls der Erwerb des Gewerbeobjektes in Stuttgart und das weitere Vorgehen in Bezug auf die steuerlichen Themen (Gewerbesteuer).

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung.
Begründung: In insgesamt fünf Aufsichtsratssitzungen hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung des Vorstandes überwacht und stand diesem beratend zur Seite. Es sind keine Gründe ersichtlich, die gegen eine Entlastung sprechen.

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Zustimmung.
Begründung: Die Rödl & Partner GmbH ist eine mittelständische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Es spricht nichts gegen die Wahl zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der Bayerischen Gewerbebau AG.

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Zustimmung.
Begründung: Der Rückkauf eigener Aktien fördert die Flexibilität des Unternehmens bei Übernahmen. Da sowohl eine Dividende gezahlt wird und die bilanzielle Situation des Unternehmens sehr gut ist, kann dem Aktienrückkauf zugestimmt werden.

TOP 7
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die Änderung der Satzung

Ablehnung.
Begründung: Der Beschluss für eine so umfangreiche Kapitalerhöhung sollte auf einer separaten Hauptversammlung gefasst werden, sofern der konkrete Grund für die Notwendigkeit der Kapitalerhöhung bekannt ist. Ein Vorratsbeschluss erscheint aktuell nicht nötig und auch nicht angebracht zu sein.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.