Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 27.06.13



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Hauptversammlung der BAUER AG am 27.6.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger eV.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BAUER Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2012, sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2012

Ablehnung
Begründung: Bei einem auf 1,42 € gesunkenen Ergebnis je Aktie sollen gemäß Beschlussvorschlag 0,30 € ausgekehrt werden, die Ausschüttungsquote betrüge sodann magere 21%. Dieses ist aus Sicht der SdK eindeutig zu wenig, die eine in etwa hälftige Teilung des Konzernjahresüberschusses zwischen Aktionär und Gesellschaft fordert.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Die Bauer AG erreichte die eigene Guidance bei der Gesamtleistung und bei dem Ergebnis nach Steuern knapp, verfehlte allerdings beim EBIT die eigene Zielsetzung. Im Geschäftsjahr 2012 stieg der Umsatz um ca. 10 % auf 1,34 Mrd. €. Das EBIT verringerte sich aufgrund einer deutlich rückläufigen Entwicklung des Segments Maschinen um 13,2 % auf € 71 Mio. Das Ergebnis nach Steuern sank von 34,1 Mio. € auf 25,3 Mio. €.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Im abgelaufenen Berichtsjahr fanden vier turnusmäßige Aufsichtsratssitzungen statt. Es ist davon auszugehen, dass der Aufsichtsrat seine Überwachungs- und Beratungsfunktionen ordnungsgemäß wahrgenommen hat.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Zustimmung
Begründung: Es kann davon ausgegangen werden, dass der Unabhängigkeit und Objektivität der Abschlussprüfung Rechnung getragen wird.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.