Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 24.06.13



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Hauptversammlung der KHD Humboldt Wedag International AG am 24.6.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft und des Lageberichts für den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und Absatz 5, § 315 Absatz 2 Nr. 5 und Absatz 4 des Handelsgesetzbuches, jeweils für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2012

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Gesellschaft

Ablehnung
Begründung: Von einem Bilanzgewinn von 4.7m EUR sollen 2.9m EUR ausgeschüttet werden, was einer Quote von 60% des Bilanzgewinns entspricht. Allerdings ist der Bilanzgewinn künstlich niedrig gehalten, da Gewinne der Tochtergesellschaften nur im eingeschränkten Umfang an die AG überführt werden. Wird der Konzernjahresüberschuss zugrunde gelegt, beträgt die Ausschüttungsquote nur 40%, was angesichts von 283m EUR an liquiden Mitteln nicht zufriedenstellend ist. Weiterhin hat der Vorstand trotz wiederholten Beteuerungen bis Heute keine Dividendenpolitik bekannt gegeben.
Die Aktionäre Sterling Strategic Value Ltd, Monolith N.V., RWC European Focus Master Inc. und RWC European Focus Fund L.P. haben einen gemeinsamen Gegenantrag zu TOP 2 vorgelegt, der die Ausschüttung von 4.47m EUR (0.09 EUR/Aktie) vorsieht, was einer Ausschüttungsquote von 63% des Konzerngewinns entspricht.
Die SdK schließt sich diesem Gegenantrag an und lehnt daher TOP 2 ab.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Ablehnung
Begründung: Die Geschäftsergebnisse sind nicht zufriedenstellend. Der Konzerngewinn hat sich nahezu halbiert, die EBIT-Marge einen traurigen Tiefpunkt von mageren 3% erreicht. Der hohe Auftragseingang kann darüber nicht hinwegtrösten, zumal offenbar Projekte in Zusammenarbeit mit AVIC (20%-Aktionär) angenommen wurden, bei denen für KHD keinerlei Gewinne anfallen (0%-Marge). Im Vergleich zur Konkurrenz schneidet KHD deutlich schlechter ab, die Verantwortung dafür trägt der Vorstand.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Ablehnung
Begründung: Es ist zunächst nicht klar, welchen Aufsichtsräten Entlastung erteilt werden soll. Insgesamt gab es in 2012 neun Aufsichtsräte, von denen 3 ihren Rücktritt vor der HV 2012 erklärt haben. Die SdK wird eine Einzelabstimmung über die Entlastung der AR-Mitglieder beantragen. Sollte diesem Antrag stattgegeben werden, wird den AR-Mitgliedern, die vor der HV 2012 ihren Rücktritt erklärt haben, keine Entlastung erteilt. Ebenso wird den verbliebenen AR-Mitgliedern, die sich zur letzten HV geweigert haben vor die Aktionäre zu treten (und insbesondere der AR-Vorsitzenden, die nicht willens war, die Versammlung zu leiten) keine Entlastung erteilt. Über die Entlastung der drei neu gewählten AR-Mitglieder, die erst wenige Monate im Amt sind, kann erst im Laufe der HV entschieden werden.
Sollte keine Einzelabstimmung erfolgen, wird die Entlastung verweigert.
Die Gründe für die Ablehnung liegen zum einen in der Personalpolitik (Bestellung eines CFO aus der eigenen Finanzabteilung erst kurz vor der HV nach einer sehr langen Vakanz des Postens, was eher den Eindruck einer Affekthandlung als einer wohlüberlegten Personalie vermittelt) und zum anderen in der mangelhaften Rücksicht auf Aktionärsinteressen (Ernennung einer neuen AR-Vorsitzenden am Vorabend der Hauptversammlung, auf der 50% des AR neu gewählt wurden; Genehmigung von Geschäften mit AVIC die keinen Gewinn für KHD abwerfen).

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers

Zustimmung
Begründung: Deloitte&Touche soll wie im Vorjahr gewählt werden. Steuerberatungsleistungen und sonstige Leistungen machten in 2012 weniger als 25% des Gesamthonorars für den

Abschlussprüfer aus. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.