Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 20.06.13



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Hauptversammlung der Nabaltec AG am 20.06.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts, des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres beträgt nur rund € 0,197 Mio. bzw. umgerechnet rund 2,5 €-Cent je Aktie. Die Ausschüttung einer Dividende von weniger als 2 €-Cent ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll. Aus Sicht der SdK e.V. sollte daher dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt werden, den Bilanzgewinn in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

TOP 3
Entlastung des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Im Berichtsjahr ist der Konzernumsatz gegenüber dem Vorjahr geringfügig um 0,2% auf € 129,2 Mio. angestiegen. Das im Berichtsjahr erzielte Konzernergebnis nach Steuern beträgt € 3,022 Mio., davon entfallen auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens € 2,055 Mio. Das Konzernergebnis liegt mit € 0,26 je Aktie (im Vorjahr € 0,44 je Aktie) auf einem befriedigenden Niveau. Der Rückgang des operativen Ergebnisses ist vor allem auf die rückläufige Gesamtleistung sowie auf gestiegene Abschreibungen zurückzuführen. Es besteht auf dieser Grundlage kein Anlass daran zu zweifeln, dass der Vorstand seinen Pflichten im Berichtsjahr ordnungsgemäß nachgekommen ist. Aus Sicht der SdK e.V. ist den Mitgliedern des Vorstands daher die Entlastung zu erteilen.

TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat kam im Berichtsjahr zu vier Sitzungen zusammen und hat sich darüber hinaus auch schriftlich und fernmündlich beraten. Die Gesellschaft hat sich im Berichtsjahr behauptet, trotz der Ergebnisbelastungen aus einem unruhigen und im zweiten Halbjahr zunehmend schwierigeren wirtschaftlichen Umfeld. Daher ist davon auszugehen, dass der Aufsichtsrat seine Überwachungs- und Beratungsfunktionen ordnungsgemäß wahrgenommen hat. Aus Sicht der SdK e.V. ist den Mitgliedern des Aufsichtsrats deshalb die Entlastung zu erteilen.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Ablehnung
Begründung: Auch wenn die Deloitte&Touche GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, als Abschlussprüfer grundsätzlich geeignet ist, lehnt die SdK den Beschlussvorschlag aufgrund zu hoher Beratungshonorare außerhalb der reinen Abschlussprüfung und vor allem für Steuerberatung ab. Die SdK fordert zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung eine strikte Trennung von Prüfung und Beratung.

TOP 6
Satzungsänderungen

Zustimmung
Begründung: Die SdK e.V. stimmt den beiden vorgeschlagenen Satzungsänderungen gerne zu. Mit der Einführung eines freien elektronischen Zugangs zum amtlichen Teil des Bundesanzeigers zum 1. April 2012 wurde die bisherige Zweiteilung aufgegeben. Das neu gefasste Verkündungs- und Bekanntmachungsorgan wird seitdem unter dem alleinigen Titel Bundesanzeiger herausgegeben. Eine gedruckte Ausgabe des neuen Bundesanzeigers ist nur für Ausnahmefälle vorgesehen. Die vorgeschlagene Satzungsänderung trägt dem neuen Titel „Bundesanzeiger“ Rechnung. Weiterhin ist nichts dagegen einzuwenden, dass künftig durch Beschluss der Hauptversammlung Mitglieder des Aufsichtsrats in eine von der Gesellschaft unterhaltene D&O-Versicherung einbezogen werden können, wobei der Beschluss der Hauptversammlung auch die Höhe der Versicherungssumme und eine etwaige Selbstbeteiligung zu regeln hat.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.