Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 20.06.13



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Hauptversammlung der Turbon AG am 20.06.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Turbon AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Turbon AG und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB und nach § 289 Abs. 5, § 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung nicht erforderlich. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz festgestellt.

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Von dem Konzernergebnis je Aktie von 1,23 Euro sollen 0,60 Euro Dividende, das sind 48,78%, als Dividende gezahlt werden. Damit liegt die Ausschüttungsquote in der von der SdK geforderten von 40-60 %.

TOP 3
Entlastung des Vorstandes

Zustimmung
Begründung: Dem Vorstand kann nach Einsicht der zur Verfügung stehenden Unterlagen eine professionelle, verantwortungsvolle und eine auf Wachstum gerichtete Arbeit bescheinigt werden.
Der Umsatz konnte erneut um 5,2 % auf 85 Mio. Euro gesteigert werden. Das EBIT erhöhte sich auf 7,5 Mio. Euro und der Jahresabschluss verzeichnete einen Betrag von 4,1 Mio. Euro.

TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrates

Zustimmung
Begründung: Der AR ist seiner Kontroll- und Beratungsfunktion in voller Souveränität nachgekommen. Der Bericht ist ausführlich und gibt ein gutes nachvollziehbares Bild von der Tätigkeit des AR und seiner Ausschüsse wider.

TOP 5
Wahl zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Nachdem Herr Dr. Paul-Michael Günther zum 07.05.2013 aus dem AR ausgeschieden ist, wird Herr Paul-Dieter Häpp, Köln, als Nachfolger vorgeschlagen. Die Zustimmung kann auch deshalb erfolgen, weil der Kandidat frei ist von anderen Aktivitäten in vergleichbaren Unternehmen und daher sich voll seiner Arbeit im AR der Turbon AG widmen kann. An seiner fachlichen Qualifikation bestehen keine Zweifel.

TOP 6
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung

Begründung: Die unabhängig und gewissenhaft zu erfolgende Prüfung der Abschlüsse des Unternehmens werden durch den regelmäßigen, alle drei Jahre stattfindenden Wechsel der Wirtschaftsprüfer gewährleistet. Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, prüft mit Unterbrechungen seit vielen Jahren die Abschlüsse des Unternehmens.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.