Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 05.06.13



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Ordentlich Hauptversammlung zooplus AG am 5.6.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils für das Geschäftsjahr 2012, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2012, des Berichts des Aufsichtsrats für das genannte Geschäftsjahr sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Die Zooplus AG hat sich zu Europas führendem Internethändler für Heimtierbedarf entwickelt. Nachdem die Gesamtleistung des Unternehmens im abgelaufenen Berichtsjahr um 30% auf € 336 Mio. gesteigert wurde, rechnet zooplus mit der Fortsetzung der dynamischen Unternehmensentwicklung in den kommenden Jahren.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und die Führung der Geschäfte laufend überwacht. Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2012 in vier Präsenzsitzungen im März, Mai, September und November mit der operativen und strategischen Entwicklung des Unternehmens befasst und sich anhand mündlicher und schriftlicher Berichte über die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung der Gesellschaft informiert.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Zustimmung
Begründung: Es ist davon auszugehen, dass die Objektivität der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gegeben ist.

TOP 5
Nachwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats

Zustimmung
- vorbehaltlich Ausführungen bei Hauptversammlung Begründung: Es sind keine Gründe erkennbar, Herrn Schmitt nicht in den Aufsichtsrat zu wählen.

TOP 6

Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages zwischen der zooplus AG, München, und der BITIBA GmbH, München

Zustimmung
- vorbehaltlich Ausführungen zu § 1 des Gewinnabführungsvertrag bei HV zu Punkt 3 und Punkt 4 (Gewinn-und Kapitalrücklagen Bitiba GmbH) Begründung:
Die Zooplus AG ist alleinige Gesellschafterin der Bitiba GmbH. Der Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages ist steuerrechtlich sinnvoll.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.