Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 20.06.13



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Sixt Aktiengesellschaft, des Lageberichts und des Konzernlageberichts der Sixt Aktiengesellschaft einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Bei einem Gewinn pro Stammaktie von 1,64€ und pro Vorzugsaktie von 1,66€ werden jeweils 1,00€ bzw. 1,02€ als Dividende ausgeschüttet, was einer Ausschüttungsquote von über 60% entspricht. Wobei 55Cent je Stamm- und 57Cent je Vorzugsaktie als reine Dividende und jeweils 45Cent als Jubiläumsbonus bezeichnet werden. Dies stellt zusammen eine faire Beteiligung der Aktionäre am Unternehmensgewinn dar.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Mit einem Konzernergebnis von fast 119Mio. € wird in 2012 eines der höchsten Ergebnisse der Firmengeschichte erreicht. Auch wenn dieses knapp 15% unter dem Vorjahresrekordwert bleibt, zählt Sixt zu den profitabelsten Autovermietungsunternehmen der Welt und verfügt mit einer Eigenkapitalquote von über 29% über eine solide Kapitalbasis.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Der AR ist in 2012 zu vier Sitzungen zusammengekommen. Aus dem Bericht des AR geht hervor, dass eine gute Zusammenarbeit mit dem Vorstand stattgefunden hat. Der AR ist seinen Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstands nachgekommen und damit zu entlasten.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Ablehnung
Begründung: Bei einem Gesamthonorar der Deloitte & Touche Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Höhe von 355 T€ entfallen 221 T€ auf die tatsächliche Abschlussprüfung. Damit stammen über 40% des Honorars aus Nicht-Prüfungsleistungen. Diese Entwicklung lässt sich über die vergangenen Jahre zurückverfolgen und zumindest die wahrgenommene Unabhängigkeit und die damit einhergehenden Prüfungsqualität scheint gefährdet.

TOP 6
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Gewinnabführungsvertrag zwischen der Sixt Aktiengesellschaft und der Sixt Leasing AG

Zustimmung
Begründung: Die Sixt Leasing AG ist eine rechtlich selbstständige Gesellschaft, die zu 100% von der Sixt AG gehalten wird. Durch die Organschaft zwischen Sixt Leasing AG und Sixt AG sollen steuerliche Vorteile genutzt werden. Gegen den Abschluss des Gewinnabführungsvertrags bestehen daher keine Bedenken.

TOP 7
Beschlussfassung über eine Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Gewinnschuldverschreibungen und Genussrechten, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre

Zustimmung
Begründung: Es wird vorgeschlagen, eine Ermächtigung zur Ausgabe von bis zu 350 Mio. € in Form von Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechten bis Juni 2018 zu erteilen. Die ausgegebenen Gewinnschuldverschreibungen/Genussrechte sehen keine Umtausch- oder Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft vor. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre soll bei Spitzenbeträgen vom Bezugsrecht sowie bei obligationsähnlich ausgestalteten Gewinnschuldverschreibungen gegen Barleistung (Betrag und Verzinsung der Schuldverschreibung dürfen nicht wesentlich von geltenden Marktkonditionen abweichen) und bei Sachleistung, insbesondere zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen (Wert der Sacheinlage darf den Nennbetrag oder einen drunter liegenden Ausgabebetrag der Schuldverschreibung nicht wesentlich unterschreiten), ausgeschlossen werden. Diese Finanzierungsinstrumente dienen in der dargestellten Form der Erweiterung der Finanzierungmöglichkeiten der Gesellschaft im Bezug auf zukünftiges Wachstum, wodurch dem Beschluss zugestimmt werden kann.

TOP 8
Beschlussfassung über die Umwandlung der Sixt Aktiengesellschaft in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, SE)

Zustimmung
Begründung: Aufgrund der in den vergangen Jahren erfolgten internationalen Expansion von Sixt ist die Umwandlung in eine SE durchaus sinnvoll, so dass dieser Umwandlung zuzustimmen ist.

TOP 9
Wahl der von der Hauptversammlung zu wählenden Mitglieder des ersten Aufsichtsrats der Sixt SE

Zustimmung
Begründung: Das AR-Mitglied Hr. Thierry Antinori legte sein Amt mit Wirkung zum 15.08.12 nieder. Das von der HV gewählte Ersatzmitglied Hr. Wolfgang Richter legte ebenfalls sein Amt nieder, wodurch Hr. Dr. Daniel Terberger mit Wirkung zum 16.08.12 zum AR bestellt wurde. Der Wiederwahl von Hr. Ralf Teckentrup sowie der Wahl von Hr. Dr. Daniel Terberger ist nichts entgegenzusetzen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.