Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 03.06.13



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Hauptversammlung der Scherzer & Co. AG am 3.6.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2012 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung.
Begründung: Der Vorstand hat geschickt agiert und dabei einen Gewinn erwirtschaftet, mit dem der bestehende Verlustvortrag grossteils abgebaut werden konnte. Die Darstellung des Portfolios ist übersichtlich, informativ und schlüssig.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung.
Begründung: Auch der AR hat seine Aufgaben erfüllt; es sind keine Gründe erkennbar, die gegen seine Entlastung sprechen würden. Dabei setzen wir voraus, dass der unterjährig ausgeschiedene AR-Vorsitzende Dr. Marquardt zu seiner Verabschiedung erscheint.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers

Ablehnung.
Begründung: Formhals prüft die Scherzer-Abschlüsse seit ewigen Jahren, und schon im letzten Jahr haben wir darauf hingewiesen, dass wir hier einen Wechsel in der Beauftragung für angebracht halten.

TOP 5
Nachwahl zum AR

Zustimmung.
Begründung: Per gerichtlicher Bestellung ist Dr.Göckeler bereits eingesetzt und soll nun ordentlich gewählt werden. Die Indizien legen nahe, dass dies ein guter Vorschlag sei.

TOP 6
Beschluss über neues genehmigtes Kapital

Ablehnung
Begründung: Im Vorschlag ist neben sinnvollen Nutzungsvarianten auch eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage von 50% vorgesehen. Gegenüber der Aktienzahl zur letztjährigen HV stellt dies gar eine Erhöhung um 55% dar. Da Sacheinlagen naturgemäß den Bezugsrechtsausschluss voraussetzen, trägt die SdK dies pauschal nicht mit und besteht stattdessen auf einer HV.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.