Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 17.06.13



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Hauptversammlung der edding AG am 17.6.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.



Da das gezeichnete Kapital eingeteilt ist in 600.000 im Familienbesitz befindlichen stimmberechtigten Stammaktien und 473.219 stimmrechtslosen Vorzugsaktien, drücken die nachstehend aufgeführten Abstimmungsempfehlungen nur die Meinung der SdK zu den Beschlussvorschlägen aus - stellvertretend für die Vorzugsaktionäre. Sie sind daher in Klammern gesetzt.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der edding Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2012

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2012

(Zustimmung)
Begründung: Bei einem stark gestiegenen Jahresüberschuss des Konzerns liegt die Dividende unverändert bei € 1,71 je Aktie. Damit liegt die Ausschüttungssumme bei über 50 %.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

(Zustimmung)
Begründung: Der Vorstand hat einen guten Jahresabschluss vorgelegt. Der Überschuss ist im Konzern auf eine zweistellige Kapitalrendite gestiegen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

(Zustimmung)
Begründung: Die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat scheint gut zu funktionieren. Entsprechend dem Bericht des Aufsichtsrates ist er seinen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachgekommen.

TOP 5
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats

(Zustimmung)
Begründung: Die Hauptversammlung hat über die Grundvergütung in Höhe von € 18.000,00 für jedes Aufsichtsratsmitglied zu beschliessen. Dieses ist entsprechend der Größenordnung des Unternehmens ein fairer Vorschlag.

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

(Zustimmung)
Begründung: Es sind keine Gründe erkennbar, die gegen die Wahl des Abschlussprüfers Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft sprechen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmunen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.