Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentliche Hauptversammlung am 05.06.13



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außerordentliche Hauptversammlung der Gameforge Berlin AG am 5.6.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Gameforge AG („Hauptaktionärin“) mit Sitz in Karlsruhe gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (Ausschluss von Minderheitsaktionären/Squeeze-out)

Ablehnung
Begründung: Die SdK lehnt ein Squeeze Out als schwersten Eingriff in die Rechtsstellung von Aktionären grundsätzlich ab. Dies ist unabhängig von der Frage der Angemessenheit der Barabfindung. Auf Grund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Gameforge AG erscheint ein Squeeze Out auch überflüssig.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.