Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 11.06.13



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Hauptversammlung der Masterflex AG am 11.6.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts für die Masterflex SE und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Absatz 4, 5 und 315 Absatz 4, 315 Absatz 2 Nr. 5 HGB des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Masterflex SE für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat mit viel Engagement erneut das Unternehmensergebnis steigern können. Das Umsatzplus von 3,7 Prozent auf 55 Mio. Euro, die Steigerung des EBITs von 0,8 Prozent auf 7,6 Mio. Euro und die Erhöhung des Konzernergebnisses um 14,4 Prozent auf 4,4 Mio. Euro belegen die gute Arbeit des Vorstands. Das Ergebnis je Aktie stieg um 13,6 Prozent auf 0,50 Euro.
Da die Masterflex SE noch einen Verlustvortrag von 12,2 Mio. Euro abarbeiten muss, fällt die Dividende in diesem Jahr nochmals aus.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Masterflex SE für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Nach Einblick in die veröffentlichten Unterlagen kann dem AR bestätigt werden, dass er seine Kontroll- und Beratungsfunktion präzise wahrgenommen und damit nachweislich zum Erfolg des Unternehmens beigetragen hat. Der ausführliche Bericht vermittelt einen auf konkrete Vorgänge bezogenen guten Einblick in die Arbeit des AR und seiner Ausschüsse.

TOP 4
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl der Rölfs RP AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013, bestehen keine Bedenken.

TOP 5
Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung des ersten Aufsichtsrats der Masterflex SE

Ablehnung
Begründung: Die SdK ist grundsätzlich der Ansicht, dass den Mitgliedern des AR ausschließlich eine fixe Vergütung zu zahlen ist. Auch der DCGK empfiehlt mittlerweile eine ausschließlich fixe Vergütung. Eine erfolgsabhängige Vergütung gefährdet die Unabhängigkeit des AR als kritischer Begleiter des Managements. Es ist fraglich, ob gewinnabhängige Vergütungsbestandteile dazu geeignet sind, die richtigen Anreize für eine effektive Überwachung zu setzen. Die Zahlung einer Aufsichtsratvergütung ohne Rücksicht auf bestimmte wirtschaftliche Erfolge des Unternehmens verhindert besser die Gefahr, dass die Mitglieder des AR bei ihrer Tätigkeit unbewusst auch von Vergütungsinteressen geleitet werden oder von Vorstandsentscheidungen profitieren.Der AR soll bei seinen Entschlüssen in erster Linie die langfristige strategische Planung der Unternehmensentscheidungen im Blick haben. Daher ergibt sich für uns als Kapitalanleger die Forderung nach einer ausschließlich fixen Vergütung.
Unbeachtet von diesen Argumenten fällt auf, dass der Zeitrahmen für die variable Vergütung die Bestimmungen des Kodex nicht erfüllt, der eine Orientierung an langfristigen Parametern verlangt. Bei einer Bemessungszeit von zwei Jahren kann man nicht von \"langfristig\" sprechen. Nicht zu bemängeln ist die vorgesehene Gesamt-Vergütungshöhe einschließlich der Sitzungsgelder, die der verantwortlichen Aufgabe angemessen ist.

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagenen Kandidaten für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat erhalten von der SdK ihre Zustimmung.

TOP 7
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Masterflex SE und der FLEIMA-PLASTIC GmbH mit Geschäftsadresse in Wald-Michelbach

Zustimmung
Begründung: Dem Antrag zur Beschlussfassung wird zugestimmt, da der Ergebnisabführungsvertrag die steuerlichen Vorteile sinnvoll nutzt und nicht zum Nachteil der Aktionäre ist.
Er bewegt sich im Rahmen üblicher Unternehmensverträge.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.