Hauptversammlung der VBH Holding AG am 22.5.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2012, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2012, der Lageberichte der VBH Holding AG und des Konzerns sowie des Berichtes des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 und der erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung:
Die letzten drei Geschäftsjahre haben immer mit einem Jahresfehlbetrag abgeschlossen. Das aktuelle Geschäftsjahr weist einen Jahresfehlbetrag von 17 Mio. aus. Im Jahr davor ca. 25 Mio. Allerdings soll das aktuelle Geschäftsjahr 2013 sich relativ, im Vergleich zu den Vorjahren, gut entwickeln.
Sollte für das laufende Jahr wiederum ein Jahresfehlbetrag anstehen, so wird die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes abgelehnt werden.
Um Sondereffekte bereinigt betrug der Gewinn vor Steuern 10,6 Mio. Die Nettoverschuldung ging um ca. 5 Mio. zurück.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung:
Die Gesellschaft hat in den letzten drei Jahren Jahresfehlbeträge ausgewiesen.
Zwei Vorstandsmitglieder sind mittlerweile in diesem Zeitraum ausgeschieden.
Ebenso zwei Aufsichtsratsmitglieder.
Um Sondereffekte bereinigt betrug der Gewinn vor Steuern 10,6 Mio. Die Nettoverschuldung ging um ca. 5 Mio. zurück.
Sollte für das aktuelle Geschäftsjahr keine markante Ergebnisverbesserung erzielt werden, so wird eine Entlastung der Aufsichtsräte abgelehnt werden.
TOP 4
Wahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung / Ablehnung / Enthaltung
Begründung:
Die Aufsichtsräte Schill und Heck sind im September 2012 ausgeschieden. Herr Sommerer und Herr Huber wurden durch das zuständige Amtsgericht Stuttgart zu Mitgliedern des Aufsichtsrates bestellt.
Beide Herren stellen sich auch jetzt zur Aufsichtsratswahl. Ebenso wie Prof. Kirchdörfer und Herr Albrecht. Die Herren Huber und Albrecht sind mit Gesellschaften verbunden, die zum Teil Konkurrenten der Gesellschaft sind.
Es besteht ein potenzieller Interessenskonflikt. Ebenso vertreten beide Aktionäre, die wesentlich an der VBH beteiligt sind. Herr Prof. Kirchdörfer ist in fünf weiteren Aufsichtsräten und in sieben Beiräten. Daher Problem der zeitlichen Möglichkeit der Wahrnehmung des Aufsichtsratsmandates. Bei Einzelabstimmung werde ich gegen Herrn Prof. Kirchdörfer als Aufsichtsrat stimmen und bei den beiden Herren Huber und Albrecht mich enthalten.
Bei Herrn Sommerer stimme ich zu.
TOP 5
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit der Bar- und Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie entsprechende Satzungsänderungen
Ablehnung
Begründung:
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt ca. 45 Mio.
Der Vorstand möchte mit Zustimmung des Aufsichtsrates eine Ermächtigung, das Grundkapital um bis zu € 20 Mio. durch Ausgabe neuer stimmberechtigter Aktien zu erhöhen.
Dies sind ca. 44 % des jetzigen Grundkapitals.
Es wird die Grenze von 25 % bzw. 40 % entsprechend der Abstimmungsrichtlinien überschritten.
Der Vertrauensvorschuss kann aufgrund der vergangenen Geschäftsjahre nicht gewährt werden.
TOP 6
Neufassung von § 2, § 8, § 12 und § 13 der Satzung
Zustimmung
Begründung:
Hier handelt es sich um Änderungen der Satzung, die sinnvoll sind.
TOP 7
Änderung des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der esco Metallbausysteme GmbH
Zustimmung
Begründung:
Hier geht es um die Optimierung steuerlicher Gegebenheiten aufgrund des Unternehmenssteuergesetz 2012. Dies ist sinnvoll.
TOP 8
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Zustimmung
Begründung:
Sie sonstigen Leistungen betragen ca. 28 % des Abschlussprüferhonorares.
Die lediglich geringfügige Überschreitung der 25 % Grenze der Richtlinie der SdK dürfte nicht zu einer Gefährdung der Unabhängigkeit des Prüfungsergebnisses führen, weshalb dem Vorschlag auf Wiederwahl zugestimmt wird.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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