Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 17.05.13



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Hauptversammlung der Data Modul AG am 17.5.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Einzelabschlusses der Data Modul AG und des Konzernabschlusses sowie des Lageberichtes für die Data Modul AG und den Konzern einschließlich der erläuternden Berichte des Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben und den wesentlichen Merkmalen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Ablehnung.
Begründung: Mittels des Beschlussvorschlags soll eine auf dem bisher erreichten Niveau gleich bleibende Dividende von 0,60 € bei einem Ergebnis je Aktien von 1,98 € ausgekehrt werden. Dieses würde einer Ausschüttungsquote von gerade einmal 30% des Konzernjahresüberschusses ergeben, was, gepaart mit der aus Sicht der SdK guten Positionierung im Markt und vor dem Hintergrund erfolgter Aktienrückkäufe, deutlich zu wenig ist. Die SdK verfolgt hier den Grundsatz der hälftigen Teilung und fordert daher Ausschüttungsquoten von 40 bis 60% des Konzernjahresüberschusses.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung.
Begründung: Aufgrund eines Umsatzeinbruchs im Bereich „Systeme“ konnten im Geschäftsjahr 2012 nicht an das starke Vorjahresergebnis angeknüpft werden. Insgesamt erscheint die Gesellschaft jedoch gut für die kommenden Jahre gerüstet zu sein, um in einem interessanten Marktumfeld auch weiterhin profitabel wachsen zu können.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung.
Begründung: In insgesamt vier Sitzungen hat der Aufsichtsrat den Vorstand überwacht und stand diesem beratend zur Seite. Es sind keine Gründe erkennbar, die gegen eine Entlastung sprechen würden.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Zustimmung. Begründung:
Ernst&Young zählt zu den Big 4 Wirtschaftsprüfungsgesellschaften weltweit und erscheint geeignet, die Gesellschaft als Abschlussprüfer zu prüfen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.