Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 18.06.13



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Hauptversammlung der CANCOM SE am 18.6.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2012, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2012, jeweils mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB bzw. § 315 Abs. 4 HGB, sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2:
Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2012

Ablehnung
Begründung: Bei einem Konzernergebnis von EUR 1,15 je Aktie werden lediglich 35 Eurocent an die Anteilseigner ausgeschüttet. Dies entspricht gerade einmal 30 % des Ergebnisses pro Aktie und ist in Anbetracht der mehr als soliden Kapitalausstattung der Gesellschaft nicht zu vertreten.

TOP 3:
Beschluss über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat im abgelaufenen Geschäftsjahr wiederum eine solide Arbeit abgeliefert, die sich auch im deutlich gestiegenen Aktienkurs widerspiegelt. Der Konzern wurde ob seiner Kompetenz mit dem „IBM Bestseller Avard 2012“ und von Citrix mit dem „Best Cloud Avard“ ausgezeichnet.

TOP 4:
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist offensichtlich seiner Beratungs- und Kontrollfunktion voll gerecht geworden. Der Bericht des Aufsichtsrats ist vorbildlich und zeichnet ein umfassendes und transparentes Bild seiner Arbeit.

TOP 5:
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Zustimmung
Begründung: Der Wiederwahl der S & P GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Augsburg zum Abschlussprüfer 2013 wird zugestimmt. S & P hat in 2012 neben den Abschlusskosten in Höhe von 153 TEUR lediglich weitere Leistungen in Höhe von 6 TEUR erbracht.

TOP 6:
Beschlussfassung über die Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl von Herrn Dipl.-Kfm. Dr. Lothar Koniarski bestehen in den Aufsichtsrat bestehen keine Bedenken. Die Gründe für die Amtsniederlegung von Herrn Prof. Dr. Arun Chaudhuri sind zu hinterfragen.

TOP 7:
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen – bedingtes Kapital – und Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Wenngleich Vorstand und Aufsichtsrat in der Vergangenheit bewiesen haben, dass sie mit geschaffenen Vorratskapitalia genauso verantwortungsvoll wie mit der Unternehmensentwicklung insgesamt umgehen und zudem der Beschlussvorschlag über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen in der Größenordnung von 17.5 % für sich genommen nicht zu opulent ist, lehnt die SdK den Beschlussvorschlag mit Blick auf die bestehenden Vorratskapitalia im Umfang von gut einem Drittel des Grundkapitals (Genehmigtes Kapital 2010) ab. Die SdK hält grundsätzlich Vorratskapitalia im Umfang von maximal 25% des Grundkapitals sowie höchstens 10% gegen Sacheinlage für verantwortbar. Für alles weitere sollte eine Hauptversammlung mit entsprechender Berichterstattung und Beschlussfassung im Einzelfall abgehalten werden.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.